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Debatte

Die Abschaffung des Abtreibungsrechts als antifeministisches Projekt

05. Juli 2022 Katharina van Elten

Am 24. Juni 2022 kippte die konservative Mehrheit am amerikanischen Supreme Court das Meilensteinurteil Roe v. Wade und beendete damit das 50 Jahre geltende Recht auf Abtreibung in den USA. Seit dem Urteil im Fall Roe v. Wade im Jahre 1973 bestand das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24. Woche. Das Sechs-zu-drei-Urteil der Richter*innen dieses Supreme Courts kommt keineswegs „zufällig“ oder überraschend, sondern ist das Ziel jahrzehntelanger Gegenmobilisierung von Abtreibungsgegner*innen und gezielter strategischer Prozessführung.

Das Gerichtsurteil selbst löste 1973 eine Gegenbewegung aus, die sich über die Jahrzehnte zunehmend radikalisierte. Heute ist der Konflikt über den Bestand und Fall von Roe ein Symbol der Hyperpolarisierung der amerikanischen Gesellschaft, in der sich die Anhänger*innen der sogenannten „Pro Life“- und „Pro Choice“-Lager unversöhnlich gegenüberstehen. Während zu der Zeit des Gerichtsurteils selbst die Frage um Abtreibungen von Befürworter*innen und Gegner*innen noch relativ breit und differenziert diskutiert wurde, ist die Deliberalisierung und Rekriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen heute ein antifeministisches Projekt rechtspopulistischer Politiken, die nicht nur in den USA zu beobachten sind.

Der juristische Sieg als Startpunkt der Gegenbewegung: win in court, loose in society

Der Fall Roe ist ein Paradebeispiel des sogenannten „Adversarial Legalism“ (Kagan 2001) in den USA, in denen Konflikte zunehmend polarisiert („adversarial“) und dabei potenziell entpolitisiert und statisch verrechtlicht („legalism“) werden (vgl. dazu Rehder/van Elten 2021). Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn rechtsbasierte Interessenpolitik Gerichtsurteile produziert, die keine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden. Der justizielle Erfolg von Roe v. Wade schrieb erstmals das Recht auf Abtreibung fest, er führte aber auch zur Entstehung einer Gegenbewegung (Braml 2018), die auf lange Sicht für das Anliegen sogar zum Nachteil werden konnte.

Der Klageweg als Instrument von Interessenpolitik ist in diesem Zusammenhang immer risikoreich, weil sich die Fraktionen für oder gegen ein Urteil positionieren und somit die Polarisierung eines komplexen Themas begünstigt wird. Während der Diskurs heute statisch allein in der Rechtskategorie „privacy“ gerahmt ist, wurde das Abtreibungsrecht vor dem Roe-Urteil ganz anders diskutiert, nämlich mit Blick auf soziale und gesundheitspolitische Belange, die Gefahren illegaler Abtreibungen und auch unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungskontrolle.

Das Thema war auch in der politischen Linken durchaus nicht unumstritten (vgl. Ziegler 2009) und die Allianzen der Befürworter*innen von religiösen Gruppen bis Bürgerrechtsaktivist*innen bunt gemischt. Diese Phase gesellschaftlicher Aushandlung wurde jedoch ohne einen einhegenden parlamentarischen Kompromisszwang unerwartet durch ein „in seiner Deutlichkeit überraschend[es] und […] hochgradig ‚zufällig[es]‘ Urteil“ (Rucht 1991: 41) beendet. Damit war das Urteil selbst Startpunkt einer politischen Gegenbewegung, die sich als „moralische Mehrheit“ verstand und vor allem die christliche Rechte politisierte (Braml 2018). Deren Akteur*innen engagierten sich verstärkt in der Republikanischen Partei, die sich als Repräsentantin von „family/moral values“ gab und sich damit unter den christlichen Wähler*innen eine breite Basis verschaffte.

Rechtsmobilisierung als Strategie der Gegenbewegung

Justizialisierte Konflikte verbleiben meist im Rechtssystem. Ist ein Konflikt erst einmal rechtlich gerahmt, wird es immer schwieriger, ihn zurück in einen politischen Aushandlungsprozess zu überführen. Dies gilt auch für den Diskurs um das Abtreibungsrecht, der auf die Bildung der sogenannten „Pro Life“- und „Pro Choice“-Fraktionen zusammenschmolz. Auch die Strategie der Abtreibungsgegner*innen konzentrierte sich auf die rechtliche Anfechtung des Urteils. Erklärtes Ziel war die Abschaffung von Roe v. Wade durch eine Neuvorlage vor einem konservativ dominierten Supreme Court. Hierfür waren zwei Dinge notwendig, auf die intensiv und ausdauernd hingearbeitet wurde: die Unterstützung republikanischer Präsidentschaftskandidaten, die eine konservative Besetzung nachrückender Richter*innen am Supreme Court versprachen, und strategische Prozessführung, um eine Neuverhandlung des Abtreibungsrechts vor dem Supreme Court zu erreichen (Braml 2018). Hierfür nahm man auch die Unterstützung von ansonsten nicht moralisch vorzeigbaren Kandidaten wie Donald Trump in Kauf, in dessen Amtszeit tatsächlich die konservative Mehrheit am Obersten Gericht erreicht wurde.

In der Folge wurden in republikanisch regierten Bundesstaaten drastische Abtreibungsgesetze erlassen, die in ihrer Schärfe weit über frühere Forderungen hinausgingen (Brownstein 2022). Die sogenannten „Heartbeat-Laws“ (Texas Legislature 2021) verbieten Abtreibung ab der sechsten Schwangerschaftswoche und kennen teilweise keine Ausnahmen bei Vergewaltigung oder Inzest. Hier sticht besonders das dystopische Gesetz des Bundesstaats Texas hervor, dessen faktisches Abtreibungsverbot jeder natürlichen Person ermöglicht, Abtreibende und Unterstützer*innen – selbst die Taxifahrenden zum Krankenhaus – als Mittäter*innen zivilrechtlich für eine Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch auf bis zu 10.000 US-Dollar zu verklagen. Der Staat setzt damit das Gesetz nicht selbst um, sondern macht quasi alle Einwohner*innen Texas‘ zu Kopfgeldjäger*innen. Solche „Trigger-Laws“ spekulierten (erfolgreich) auf die Klagen von Abtreibungsunterstützer*innen, die damit letztlich unfreiwillig an der Wiedervorlage vor dem Supreme Court mitwirkten.

Vom breiten Diskurs zum rechtspopulistischen Projekt

Die erlassenen Gesetze und ihre Rechtfertigung verdeutlichen, wie weit sich der Diskurs um das Abtreibungsrecht von der ursprünglichen Debatte entfernt hat und zu einem antifeministischen Projekt degeneriert ist. Der ideologische Kern wird auch daran deutlich, dass faktenbasierte Argumentation keinerlei Rolle mehr spielt, wenn bspw. die Entscheider der „Herzschlag-Gesetze“ argumentieren, eine Frau in der sechsten Schwangerschaftswoche wisse seit sechs Wochen von der bestehenden Schwangerschaft und der Embryo verfüge überdies über ein funktionsfähiges Herz, sodass es unklar bleibt „whether legislators involved are simply ignorant on reproductive biology or recognize that it’s an indirect way to ban all abortions“ (Rodriguez 2021: o. S.).

Der Angriff auf das Abtreibungsrecht als politisch-ideologisches Konzept entlarvt sich auch durch die Eindimensionalität des gerne aufgegriffenen Schlagwortes „Pro Life“, dessen gesellschaftspolitische Verantwortung sich in der erzwungenen Austragung des Kindes zu erschöpfen scheint. Die Rekriminalisierung von Abtreibungen ignoriert nicht nur das Selbstbestimmungsrecht und die Lebenswelten Betroffener vollständig, sondern geht auch mit keinerlei gesundheits- oder sozialpolitischem Begleitkonzept einher. So wird die Einschränkung des Abtreibungsrechts erkennbar nicht mit Politiken flankiert, die ungewollte Schwangerschaften reduzieren könnten, etwa durch Aufklärungsunterricht oder den leichteren Zugang zu Verhütungsmitteln. Und auch die geborenen Kinder und ihre Familien werden nicht durch arbeitsrechtliche oder sozialpolitische Maßnahmen unterstützt (Arneston 2021).

Ein Markenkern des Rechtspopulismus

Die Abtreibungsdebatte in den USA ist damit nicht mehr Teil demokratischer Aushandlung, sondern ein Paradebeispiel justizialisierten Antifeminismus‘. Antifeminismus gehört wie Rassismus und Antisemitismus zum menschenfeindlichen Markenkern des Rechtspopulismus (Jäger et al. 2019) und es ist kein Zufall, dass sich parallele Entwicklungen im Abtreibungsrecht (aber auch in anderen Gleichstellungsfragen) im PiS-regierten Polen und Bolsonaros Brasilien beobachten lassen.

Gerichtsurteile verstellen in ihrer Abstraktheit dabei bisweilen den Blick auf die Realität, die sie schaffen. Die Konsequenzen dieser „lebensfreundlichen“ Politik sind hingegen bereits in rechtsregierten Ländern beobachtbar: In Brasilien sollte einer Zehnjährigen eine Abtreibung verweigert werden (Deutsche Welle 2020b), die von ihrem Onkel vergewaltigt wurde. In Polen sind die ersten Frauen bereits gestorben, weil die Ärzt*innen vor einer Abtreibung zurückschreckten; vergewaltigten geflüchteten Ukrainerinnen wird der Zugang zu Abtreibungen verwehrt (Petter 2022). In den USA werden in der Hälfte der Staaten Abtreibungen bald illegal sein (Schoenfeld Walker/McCann 2022). Schwangerschaftsabbrüche werden als Straftaten betrachtet und diese Auffassung geht so weit, dass bereits Frauen ins Gefängnis gesperrt werden, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten haben (Levinson-King 2021).

Der Ausblick ist düster, nicht nur für Frauen

Mit Blick auf ihre ideologische Agenda haben die konservativen Richter*innen des Supreme Courts jegliche Zurückhaltung aufgegeben: Sie haben bereits ihre Überzeugung dargelegt, dass sie auch die Rechte auf Verhütung, gleichgeschlechtliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Ehen abgeschafft wissen wollen (Stolberg 2022). Durch ihre Ernennung auf Lebenszeit haben sie die Möglichkeit, ihre Vorstellungen in den kommenden Jahrzehnten auch umzusetzen. Die christliche Rechte hat sich so eine Institution geschaffen, die anachronistische Minderheiteninteressen vertritt. Tatsächlich nämlich ist eine derart restriktive Gesetzgebung auch in teilkonservativen Staaten nicht mehrheitsfähig (vgl. Shepard 2022) und läuft zudem der zeitgeschichtlichen Entwicklung völlig zuwider. Das zeigt der Erfolg der Initiativen und Volksentscheide in vormals ultrakonservativen Ländern wie Irland, Chile oder Kolumbien, wo eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erst in jüngerer Zeit erkämpft wurde. Der Rechtsweg als Kanal der Interessenvertretung ist damit versperrt. Es bleibt nur der Weg zurück an die Wahlurnen und auf die Straße.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit geschichtedergegenwart.ch und erscheint dort in einer leicht erweiterten Fassung.

Literatur

Arneson, Krystin (2021): Why doesn’t the US have mandated paid maternity leave? BBC, 29.06.2021. Zugriff am 29.06.2022 unter https://www.bbc.com/worklife/article/20210624-why-doesnt-the-us-have-mandated-paid-maternity-leave.

Braml, Josef (2018): Trumps Tribunal: moralkonservative Richter prägen US-Politik auf lange Sicht (DGAP kompakt, 17). Berlin: Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. Zugriff am 29.06.2022 unter https://nbn-resolving.org/ urn:nbn:de:0168-ssoar-59240-1.

Brownstein, Ronald (2022): Why the Republicans offensive on abortion is escalating. CNN politics, 19.04.2022. Zugriff am 29.06.2022 unter https://edition.cnn.com/2022/04/19/politics/abortion-laws-red-states-republicans/index.html.

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Zitation: Katharina van Elten: Die Abschaffung des Abtreibungsrechts als antifeministisches Projekt, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 05.07.2022, www.gender-blog.de/beitrag/abtreibungsrecht-antifeministisches-projekt-supreme-court/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20220705

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Dr. Katharina van Elten

Katharina van Elten ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Politikwissenschaft/Politisches System Deutschlands der Ruhr-Universität Bochum. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Verbände- und Interessengruppenforschung an der Schnittstelle zur Organisations- und Rechtssoziologie. Sie ist Vorstandsmitglied es Arbeitskreises „Organisierte Interessen“ der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft.

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