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Debatte

Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit zusammendenken und gestalten

25. Januar 2022 Mirjam Dierkes Anna Torgovnik

Mit dem Dritten Gleichstellungsbericht unter dem Titel Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten liegt seit Juni letzten Jahres zum ersten Mal ein Gleichstellungsbericht mit thematischem Schwerpunkt vor. Als Teil des Berichts gibt ein von einer elfköpfigen, interdisziplinär besetzten Sachverständigenkommission erstelltes Gutachten Antworten auf die Frage: „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“

Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, überreichte es am 26. Januar 2021 der damaligen Gleichstellungsministerin Franziska Giffey. Das Gutachten wird geleitet von einigen Grundannahmen, die orientierend für die Analyse und die insgesamt 101 Handlungsempfehlungen sind: Dabei geht es um gleiche Verwirklichungschancen sowie um positive Veränderungen des Geschlechterverhältnisses durch Digitalisierung.

Verwirklichungschancen – Zugang, Nutzung, Gestaltung

Mit der Anmahnung gleicher Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht schließt das Gutachten an die vorangegangenen Gleichstellungsberichte an. Damit gleiche Verwirklichungschancen für alle unter den Bedingungen der Digitalisierung erreicht werden können, müsse Digitalisierung in dreifacher Hinsicht geschlechtergerecht ausgerichtet werden. Dabei gehe es zum einen um den Zugang: Hier sei es etwa nicht ausreichend, nur für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und Kompetenzen im Umgang damit zu sorgen. Auch zeitliche und räumliche Souveränität sowie ein selbstbestimmter Umgang mit Daten seien notwendig. Eine geschlechtergerechte Nutzung wiederum setze z.B. voraus, dass alle bei digitalen Aktivitäten gleichermaßen gut geschützt sind  – bspw. vor Diskriminierung oder digitaler Gewalt im Netz. Zudem komme es auch auf eine geschlechtergerechte Gestaltung von Digitalisierung an. Hier wird u.a. auf Teilhabedefizite verwiesen: So ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Digitalbranche – zumindest dort, wo die maßgeblichen Software-Programme und Geräte für den Digitalisierungsprozess entwickelt werden – sehr gering. Das Gutachten fordert dazu auf, auf allen drei Ebenen gleiche Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht sicherzustellen.

Soziotechnische Perspektive

Als weitere Leitorientierung des Gutachtens wird die Einnahme einer soziotechnischen Perspektive ausgewiesen. Der Ansatz besagt, so wird ausgeführt, dass Technik nicht neutral, objektiv und unabhängig ist, wie ihr oftmals zugeschrieben wird. Vielmehr ist Technik demzufolge immer in einen Kontext eingebettet und von diesem geprägt. Zu diesem Kontext gehörten bspw. politische Rahmenbedingungen, Interessen und Einflussmöglichkeiten unterschiedlicher Organisationen ebenso wie normative Vorstellungen derjenigen, die an konkreten (Entwicklungs-)Prozessen beteiligt sind. Geschlechterverhältnisse prägten also die Digitalisierung – genauso eben, wie sie Gesellschaft im Allgemeinen prägten. Umgekehrt, so das Gutachten, bedeute dies aber, dass auch die Digitalisierung auf die Geschlechterverhältnisse zurückwirkt – beides beeinflusse sich wechselseitig. Und hieraus erwächst die Chance, durch eine aktive Gestaltung der Digitalisierung auch die Geschlechterverhältnisse zum Positiven zu verändern. In dieser Lesart kann die Digitalisierung also auch als „Gelegenheitsfenster“ begriffen werden, das für das Voranbringen von Geschlechtergerechtigkeit genutzt werden kann. 

Anhand von zwei Beispielen aus dem Gutachten soll dies verdeutlicht werden:

Beispiel Digitalbranche

Für die Digitalbranche analysiert das Gutachten mehrere Probleme in Hinsicht auf Geschlechtergerechtigkeit. Dies betrifft zum Beispiel die Beteiligung der Frauen in diesem Bereich: Der Anteil weiblicher Beschäftigter in der Branche wird mit 16 Prozent ausgewiesen. Die vielen Bemühungen, hieran mit unterschiedlichen Programmen etwas zu ändern, seien oftmals auch deshalb gescheitert, weil sie zu sehr auf eine Anpassung der Frauen an die Branche zielten („fix the women“). Vielmehr müsse es aber darum gehen, Arbeitskulturen und Arbeitsorganisation in den Unternehmen so zu verändern, dass daraus ein attraktives Arbeitsumfeld für alle resultiert („fix the company“). Hierfür müssen in vielen Bereichen Änderungsprozesse angestoßen werden, auf die das Gutachten hinweist. Die oftmals vorausgesetzte Verfügbarkeit „rund um die Uhr“ etwa, wenn es darum geht, ein Projekt auf den letzten Drücker zu „retten“, könnten Beschäftigte mit Sorgeverantwortung für Kinder oder Ältere zumeist nicht erbringen. Nach wie vor sind dies vor allem Frauen. Wenige Frauen schaffen es in der Branche unter diesen Umständen in Führungspositionen, und noch weniger ins Top-Management. Diese fehlen dann wieder als weibliche Role Models, um andere Frauen für die Arbeit in der Branche zu motivieren und sie dort zu halten. Das Gutachten empfiehlt Landes- und Bundesbehörden in diesem Punkt, mit gutem Beispiel voranzugehen und geschlechtergerechte Arbeits- und Organisationspraktiken in den eigenen IKT-Bereichen umzusetzen.

Beispiel Mobile Arbeit

Mobile Arbeit ist für sich genommen unter Geschlechteraspekten keineswegs ein Allheilmittel, so ist dem Gutachten zu entnehmen. Im Gegenteil bringt sie sogar die Gefahr mit sich, dass sich etwa traditionelle Arbeitszuweisungen an Frauen und Männer in ihren Auswirkungen noch verschärfen. So wurde für das Gutachten berechnet, wie es sich auf die Verteilung der Sorgearbeit auswirkt, wenn weibliche und männliche Beschäftigte ins Homeoffice wechseln. Das Ergebnis: Sowohl Frauen als auch Männer übernehmen mehr Sorgearbeit, wenn sie von zuhause aus arbeiten – Frauen erhöhen den Anteil allerdings um 1,7 Stunden, Männer dagegen nur um 0,6 Stunden. So vergrößert Homeoffice noch den Anteil an Sorgearbeit, den Frauen im Haushalt in einer heterosexuellen Paarbeziehung übernehmen (im Gutachten wird diese Messgröße als Gender Care Share bezeichnet). Die Effekte, die sich durch die Inanspruchnahme Mobiler Arbeit ergeben, müssen nach Empfehlung des Gutachtens aus einer Geschlechterperspektive regelmäßig überprüft werden.

Wichtig sei eine kluge Flankierung gesetzlich noch zu treffender Regelungen zu Mobiler Arbeit. Die (flankierenden) gesetzlichen Regelungen zu Mobiler Arbeit müssen so gestaltet werden, dass sie tatsächlich zu besserer Vereinbarkeit führen und zu einer gerechten Aufteilung von Sorgearbeit beitragen (und nicht bspw. zu mehr psychischem Stress aufgrund ständiger Erreichbarkeit). Die Sachverständigenkommission legt in diesem Sinne selbst eine ausführliche Positionierung zur gesetzlichen Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Mobile Arbeit vor.

Geschlechtergerechte Digitalisierung  – Was bringt die nächste Legislaturperiode?

Neben der hier getroffenen (zwangsläufig) kleinen Auswahl an Themen verweist das Gutachten auf eine Vielzahl von weiteren Handlungsfeldern, in denen die Digitalisierung mit Blick auf Gleichstellung gestaltet werden müsse, wie z.B. bei Plattformarbeit, Gründungen oder bei der Bekämpfung digitaler Gewalt.

Im neuen Koalitionsvertrag finden sich einige Ansätze, die sinnvoll mit Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten unterfüttert und im Sinne einer geschlechtergerechten Gestaltung ins Werk gesetzt werden können. So findet sich dort zum Beispiel die Aussage: „Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice erarbeiten wir im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen“ (KoaV 2021, S.68). Zur Konkretisierung dieses Vorhabens ist ein Blick in das Gutachten sicherlich hilfreich, denn es geht in seinen Empfehlungen zur Mobiler Arbeit dezidiert auf arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Fragen ein.

Erfreulich ist vor dem Hintergrund der oben genannten Handlungsempfehlung zu den Arbeitsbedingungen in der Digitalbranche die Betonung der staatlichen Verantwortung als Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst. Er soll, laut Koalitionsvertrag, die digitalisierte Arbeitswelt durch eigenes, vorbildliches Vorangehen aktiv gestalten: „Der Staat muss bei Vielfalt, Gleichstellung und flexiblen sowie digitalen Arbeitsbedingungen Vorbild sein“ (KoaV 2021, S. 9).

Es bleibt abzuwarten, ob und wie weit sowohl hier als auch an anderer Stelle der politische Gestaltungswille für eine geschlechtergerechte Digitalisierung reicht – und inwieweit dann auch die 101 Handlungsempfehlungen des Gutachtens für die Umsetzung auf allen gesellschaftlichen Ebenen ihre Wirkung entfalten können.

Literatur

Bundesregierung (2021): Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 19/30750, Berlin. Zugriff am 20.01.2022 unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/dritter-gleichstellungsbericht-184546.

Koalitionsvertrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). Zugriff am 20.01.2022 unter https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf.

 

Zum Gleichstellungsbericht sind eine Reihe von begleitenden Publikationen entstanden, die auf der Homepage der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht zum Download bereitstehen, so etwa eine illustrierte Kurzfassung des Gutachtens oder verschiedene Themenblätter, die einzelne Aspekte des Gutachtens vertiefen.

Zitation: Mirjam Dierkes, Anna Torgovnik: Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit zusammendenken und gestalten, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 25.01.2022, www.gender-blog.de/beitrag/digitalisierung-geschlechtergerecht/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20220125

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Mirjam Dierkes

Mirjam Dierkes ist Politikwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Vorher arbeitete sie in Forschung und Lehre an verschiedenen Hochschulen zu genderbezogenen Themen, unter anderem in einem Forschungsprojekt zur Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit bei Männern. Aktuelle Arbeits- und Interessensschwerpunkte sind der Wandel von Arbeit, Digitalisierung und Gleichstellung.

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Anna Torgovnik

Anna Torgovnik ist Sozialwissenschaftlerin und z. Zt. studentische Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sowie Studentin im Masterstudiengang "Soziologie – Europäische Gesellschaften" an der Freien Universität Berlin.

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