29. Mai 2018 Jennifer Eickelmann
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und ihre netzspezifischen Artikulationen entwickeln sich zunehmend zu einer Herausforderung für demokratisch verfasste Gesellschaften. Nicht zuletzt queer-feministische Aktivitäten, Identitäts- und Lebensentwürfe, die spezifische (Gender-)Normen herausfordern und in Frage stellen, sind enthemmten, moralistischen sowie anti-feministischen Adressierungen ausgesetzt. Während einige sich den Hass einfach wegwünschen, worauf nicht zuletzt auch das seit 2018 In Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zielt, formieren sich gleichzeitig öffentlichkeitswirksame Gegenstimmen. Diese mahnen, dass man eben alles sagen können und dürfen muss und dass zugunsten einer 'Wahrheit' sowie zum Schutz konservativer Werte, 'deutliche' Worte notwendig seien. Es wird argumentiert, für Verletzungen seien die Adressierten selbst verantwortlich. Verletzt fühle sich nur jemand, der empfindlich sei. Doch eine demokratische Streitkultur ist konstitutiv davon abhängig, Verletzbarkeit als grundlegende Bedingung jedweden Seins anzuerkennen. Die Frage ist nur: Können digitale Zeichen verletzen? Um diese Frage ohne normative Setzungen bearbeiten zu können, benötigt es einen neuen Begriff.
Mediatisierte Missachtung – eine alternative Perspektive
Der im Rahmen meiner Forschung entwickelte Begriff "mediatisierte Missachtung" verweigert sich dem Entweder-Oder (Löschen oder Lassen). Er berücksichtigt die medientechnologischen, ökonomischen sowie staatspolitischen Bedingungen von Abwertungen in digitalen Teilöffentlichkeiten, die nur selten in der öffentlichen wie wissenschaftlichen Debatte Berücksichtigung finden. Mediatisierte Missachtung meint die "medientechnologisch bedingte Zurückweisung und Herabsetzung, die Ausschlüsse produziert und damit den Möglichkeitsraum für (Über-)Lebensfähigkeit begrenzt. Mediatisierte Missachtung stellt eine Bedrohung für Subjekte im existenziellen Spannungsfeld von Realität und Virtualität dar, deren Effektivität nicht im Vorhinein abgeschätzt werden kann [Herv. J. E.]. Das Funktionieren der Bedrohung, d. h. ihre performative Effektivität, ist dabei unmittelbar an einen durch Teilöffentlichkeiten im Netz hergestellten Schauplatz der Macht geknüpft (Butler 2006: 25). Dieser wird im Kontext digitaler Hypermedialität von [staatspolitischen, Erg. J. E.], technologischen wie ökonomischen Infrastrukturen ebenso mitbestimmt wird, wie von historisch gewachsenen und performativ hergestellten diskursiven Formationen" (Eickelmann 2017: 22). Der Begriff betont die Möglichkeiten zur Wiederaneignung und Widerständigkeit, indem er darauf verweist, dass die Effekte der schmähenden Adressierungen nicht absehbar sind. Sie können – allerdings gebunden an spezifische Umstände, die keineswegs in den Händen einzelner Menschen liegen – umgeleitet, neu justiert, in ihrer Bedeutung verändert werden. Digitale Umgebungen bieten vielleicht bislang noch ungeahnte Möglichkeiten.
Zur Medialität mediatisierter Missachtung
Sexualisierte sowie rassistisch rückgebundene Missachtungen sind in komplexe historische wie medientechnologische Prozesse eingebunden. Denn dass es sich beim Internet um ein hoch ökonomisiertes Medium handelt ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Effekt eines neoliberal-kapitalistischen Diskurses, der auf die Erschließung 'neuer' Märkte zielt (Eickelmann 2017: 75ff.). Datengenerierende Dauerkonnektivität und damit auch Daueradressierbarkeit geraten zum Imperativ, aber auch zur Verheißung – sichtbar und adressierbar zu sein heißt nicht nur auf dem Laufenden sein, sondern heißt auch, überhaupt ein Jemand, ein anerkennbares Subjekt zu sein. Aufgrund der existenziellen Abhängigkeit von der Adressierung ergibt sich ein relationales Verhältnis zu Medientechnologien. Beim Internet handelt es sich um ein digitales, hypermediales Medium. Prozesse der Informationsverarbeitung beruhen auf einem ziffernbasierten Codiersystem, woraus sich potenziell unbegrenzte (Re-)Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Schmähende Adressierungen artikulieren sich entsprechend über unterschiedlichste Anwendungen und Endgeräte hinweg und sind kaum auf Sprache im engen Sinne reduzierbar. Textuelle, visuelle, audiovisuelle sowie Online-Spiele können genutzt werden, um herabsetzende Adressierungen zu artikulieren.
Verletzungsmacht digitaler Adressierungen
Wenn wir also wissen wollen, inwiefern digitale Zeichen verletzen können, müssen wir das Verhältnis von Subjektivität und Medientechnologien bedenken: Wir gehen nicht einfach mit Medientechnologien um, weil wir etwa ohne sie einfach schon da wären. Vielmehr sind sie ein untrennbarer Teil von uns und wir von ihnen, sie bestimmen unsere Selbst- und Fremdverhältnisse mit, positionieren uns, schaffen und negieren Räume der Artikulation und Anerkennung (Eickelmann 2018). Man denke an die Optionen zur Distanzschaffung via Facebook: Blockieren, De-Abonnieren, Chats deaktivieren, Unterhaltungen stumm schalten und löschen oder auch ignorieren bis hin zum Melden – eine vielschichtige, medientechnologische Praxis zur Gestaltung von Beziehungen. Dies ist insbesondere dort bedeutsam, wo die unterschiedlichen Optionen zur Adressierung als zentraler Aspekt des Subjektwerdens beschreibbar werden. Wenn wir vor allem durch die Kraft der Adressierung zu Jemanden werden können, können wir durch sie genauso herabgesetzt und erniedrigt werden. Deshalb ist digitalen Adressierungen eine potenzielle Verletzungsmacht zuzuschreiben. Die medialen Bedingungen der Adressierung sind damit für eine Analyse der Verletzungsmacht digitaler Zeichen grundlegend. Für die wissenschaftliche Betrachtung muss ein humanistisches Subjekt- und damit auch Körperverständnis überwunden werden. Subjekte und ihre Körper sind als medientechnologisch bedingt zu verstehen, die die vermeintliche Grenze zwischen Mensch/Medientechnologie in Frage stellen (Haraway 1995: 33ff.; Barad 2012; Butler 2014: 10). Verletzbarkeit ist eine relationale Größe. Digitale Zeichen können verletzen, weil wir von ihnen abhängen, um überhaupt ein bestimmter Jemand sein zu können.
Hassrede vs. Redefreiheit – Einfache Antworten und ihre Fallstricke
In aktuellen öffentlichen, aber auch wissenschaftlichen Diskursen wird die Frage, ob digitale Zeichen verletzen, gegensätzlich beantwortet. Auf der einen Seite formieren sich Stimmen, die sich dem 'Hate Speech-Diskurs' zuordnen lassen und die Frage mit einem klaren Ja beantworten (vgl. Walker 1994; Butler 2006; Eickelmann 2017: 117). Daraus folgt die Forderung nach Löschung. Dieser Diskurs materialisiert sich im NetzDG, das zur Löschung binnen 24 Stunden aufruft und in der Forderung nach GatekeeperInnen in Diskussionsforen (vgl. Eickelmann/Grashöfer/Westermann 2017). Doch auch wissenschaftliche Diskurse lassen sich hier zuordnen, beispielsweise bestimmte Stränge der Cybermobbing-Forschung und darauf begründeter Ratgeberliteratur: Hier wird argumentiert, dass die Adressierten per se 'Opfer' von Gewalt sind und von außen geschützt werden müssen (Katzer 2014; Festl 2015; vgl. Eickelmann 2017: 163ff.).
Auf der anderen Seite gibt es Argumentationen, die sich dem 'Free-Speech-Diskurs' – historisch an den ersten Zusatzartikel der Verfassung der USA geknüpft – zuordnen lassen: Für die Redefreiheit dürften keinerlei Einschränkungen geltend gemacht werden. Enthemmte, moralistische wie anti-feministische Adressierungen werden zugunsten der Idee uneingeschränkter Redefreiheit verteidigt. Können Zeichen in dieser Perspektive verletzen? Nein! Verletzbarkeit wird in dieser libertären Logik eher den Adressierten selbst zugeschrieben, die zu empfindlich seien. Und auch hier lassen sich Forschungsarbeiten zuordnen: Der 'Troll' wird nicht selten zumeist als männliche Figur verstanden, die pathologische Züge aufweist und/oder ja eigentlich nur zu spielen beabsichtigt (vgl. Buckels/Trapnell/Paulhus 2014; Mantilla 2015; Eickelmann 2017: 153).
Beide Seiten der Medaille (Hate Speech vs. Free Speech) gehen mit Vorannahmen einher und zeitigen Effekte, die zum Gegenstand gemacht werden müssen, um alternative Sichtweisen entwickeln zu können.
Kontingenz und Widerständigkeit
Dazu braucht es Perspektiven, die ihre Beobachtung nicht schon im Vorhinein normativ festlegen, sondern die Kontingenz mediatisierter Missachtung betonen. Die Antwort auf die Frage, ob digitale Zeichen verletzen können, lautet damit unweigerlich: ja. Gleichzeitig können sie dies potenziell, aber eben nicht unbedingt. Inwiefern mediatisierte Missachtung eine Kette von Effekten auslöst und wie diese aussehen, muss konzeptionell offen bleiben und je nach Erscheinungsform neu betrachtet werden. Wenn nämlich die Adressierenden bzw. die Bilder und Kommentare nicht unbedingt und unmittelbar verletzen, sondern ihre Verletzungsmacht in der Kette von Effekten liegt, dann müssen die Adressierten nicht per se als 'Opfer' begriffen werden. Stattdessen ergeben sich Handlungsspielräume genau da, wo der Akt der Adressierung seine schmähende Wirkung verfehlen kann - beispielsweise wenn Adressierungen rezitiert oder auch zur Beweisführung genutzt werden, denn damit verändert sich ihre Bedeutung. Die Auseinandersetzung benötigt daher neue Begrifflichkeiten, die eben jene Kontingenz nicht zugunsten der Restitution souveräner Subjektivität bereinigt. Es geht vielmehr darum, die Kontingenz von Bedeutungen produktiv zu machen, indem Möglichkeiten für widerständige Praktiken und aufmüpfige Effekte ausgelotet werden.
Literatur
Barad, Karen (2012). Agentieller Realismus. Über die Bedeutung materielldiskursiver Praktiken. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Buckels, Erin E.; Trapnell, Paul D. & Paulhus, Delroy L. (2014). Trolls just want to have fun. Personality and Individual Differences 67: 97–102. DOI: https://doi.org/10.1016/j.paid.2014.01.016
Butler, Judith (2006). Haß spricht – Zur Politik des Performativen. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Butler, Judith (2014). Körperliche Verletzbarkeit, Bündnisse und Street Politics. Westend (1): 3–24.
Eickelmann, Jennifer (2018). Mediatisierte Missachtung. Anerkennungsordnungen in digitalen Öffentlichkeiten. In Thomas, Tanja; Brink, Lina; Grittmann, Elke & de Wolff, Kaya (Hrsg.): Anerkennung und Sichtbarkeit. Perspektiven für eine kritische Medienkulturforschung. Bielefeld: transcript, 155–171.
Eickelmann, Jennifer (2017). „Hate Speech“ und Verletzbarkeit im digitalen Zeitalter. Phänomene mediatisierter Missachtung aus Perspektive der Gender Media Studies. Bielefeld: transcript Verlag. DOI: https://doi.org/10.14361/9783839440537
Eickelmann, Jennifer; Grashöfer, Katja; Westermann, Bianca (2017). #NetzDG #maaslos. Eine Stellungnahme zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zeitschrift für Medienwissenschaft 17(2): 176–185.
Esposito, Elena (1998). Fiktion und Virtualität. In Krämer, Sybille (Hrsg.), Medien, Computer, Realität. Wirklichkeitsvorstellungen und neue Medien (S. 269–296). Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Festl, Ruth (2015). Täter im Internet. Eine Analyse individueller und struktureller Erklärungsfaktoren von Cybermobbing im Schulkontext. Springer: VS. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-09239-9
Haraway, Donna J. (1995.). Ein Manifest für Cyborgs. Feminismus im Streit mit den Technowissen-schaften. In: Dies.: Die Neuerfindung der Natur. Primaten, Cyborgs und Frauen. Frankfurt a. M. und New York 1995, 33–72.
Katzer, Catarina (2014). Cybermobbing – Wenn das Internet zur W@ffe wird. Springer VS. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-37672-6
Mantilla, Karla (2015). Gendertrolling. How Misogyny Went Viral. Santa Barbara: Praeger.
Walker, Samuel (1994). Hate Speech. The History of an American Controversy. Lincoln, Nebraska, London: University of Nebraska Press.
Zitation: Jennifer Eickelmann: Gender Trouble im Netz: Können digitale Zeichen verletzen?, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 29.05.2018, www.gender-blog.de/beitrag/gender-trouble-im-netz-koennen-digitale-zeichen-verletzen/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20180529
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