09. Dezember 2025 Rita Schäfer
Am 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte. Das haben die Vereinten Nationen 1950 festgelegt. Seitdem fordern internationale und zivilgesellschaftliche Organisationen vor allem an diesem Tag Menschenrechte ein. Dieser Beitrag fokussiert auf Menschenrechte sexueller Minderheiten und Gefährdungen queerer Menschenrechtsverteidiger*innen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN/UN) verabschiedet. Die Menschenrechte gelten für alle, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung. Zwar ist die Erklärung völkerrechtlich nicht bindend, dennoch übernahmen viele Staaten zentrale Inhalte in ihre Verfassungen. Regionalorganisationen wie die Europäische Union und die Afrikanische Union orientierten ihre Menschenrechtsgrundlagen daran. Die Verwirklichung universeller Menschenrechte hängt jedoch keineswegs nur von juristischen, sondern vor allem von politischen Entscheidungen ab. Sexuelle Minderheiten und queere Menschenrechtsverteidiger*innen sind davon besonders betroffen, wie in diesem Beitrag gezeigt wird.
Zwischen Mitwirkung und Missachtung
Die bereits 1946 eingesetzte UN-Menschenrechtskommission wurde 2006 vom UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) abgelöst. Dieser hat im UN-System größeren Stellenwert als die Kommission. Er untersteht der UN-Generalversammlung als zentralem Entscheidungsgremium und koordiniert regelmäßige Überprüfungen (Universal Periodic Review (UPR)) aller UN-Mitgliedstaaten. Während der UPR-Verfahren liefern nicht nur die jeweiligen Regierungen, sondern auch Menschenrechtsorganisationen Länderberichte. In etlichen Staaten, etwa im südlichen Afrika, wirken queere Menschenrechtsaktivist*innen an zivilgesellschaftlichen Länderberichten mit und dokumentieren Verbrechen, unter anderem Polizeigewalt, gegen sexuelle Minderheiten (Rock of Hope Eswatini 2021; GALZ/SHRL 2022).
Wie willkürlich diese Mechanismen jedoch von Regierenden missachtet werden können, zeigt sich in den USA, wo die derzeitige Regierung die Zusammenarbeit mit dem UNHRC aufkündigte und ihre Teilnahme am UPR-Prozess im November 2025 verweigerte. Menschenrechtsaktivist*innen betrachten die Ablehnung wegen des möglichen Vorbildcharakters für Autokratien mit Sorge.
Sexuelle Minderheiten und UN-Menschenrechtsrat
2011 forderte der UNHRC erstmals die Erstellung eines Berichts zur Dokumentation von gesetzlicher Diskriminierung und Gewalt auf der Basis sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Dafür hatte sich Südafrika eingesetzt. Dieser Bericht dokumentierte die Kriminalisierung sexueller Minderheiten in 76 Staaten und die Todesstrafe für erwachsene Homosexuelle in mindestens fünf Ländern (UNHRC 2011). Im April 2024 brachten Südafrika, Chile, Australien und Finnland eine Resolution zu Menschenrechten von Intersexuellen in den UN-Menschenrechtsrat ein, die von diesem angenommen wurde. Der UNHRC sprach sich gegen Gewalt und medizinisch unnötige Operationen ohne Zustimmung der Betroffenen, etwa von Kindern aus und veröffentlichte Anfang August 2025 einen Bericht über Menschenrechte und Diskriminierung von Intersexuellen.
2016 etablierte der UN-Menschenrechtsrat das Amt eines Unabhängigen Experten für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (UN Independent Expert on SOGI). Seit November 2023 ist der südafrikanische Gender-Forscher und Aktivist für die Rechte sexueller Minderheiten, Graeme Reid, der Amtsträger. Er erstellt jährlich Themenberichte für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung.
Der Bericht von 2024 zu Religionen erläutert bspw., dass Glaubensgemeinschaften ihr Recht auf Religionsfreiheit völkerrechtlich nicht über die Menschenrechte von sexuellen Minderheiten stellen können (UNHRC 2024). Er nennt Versuche religiöser Lobbygruppen wie des von Family Watch International gegründeten United Nations Family Rights Caucus, des Centre for Family and Human Rights (C-Fam) und der Heritage Foundation, diese Priorisierung dennoch zu propagieren. Zivilgesellschaftliche Menschenrechtsverteidiger*innen kritisieren solche fundamentalistischen Gruppierungen wegen ihrer Verbreitung von Homo- und Transphobie und warnen vor deren strategischer Infiltration und Aushöhlung von UN-Gremien (Shameen 2017, 2021).
Strategien von UN-Institutionen gegen Einflussnahme
Das UN-Sekretariat, das vom UN-Generalsekretär geleitete Verwaltungszentrum der Vereinten Nationen, veröffentlichte 2024 seine Strategie zum Schutz von LSBTIQ-Menschen vor Gewalt und Diskriminierung. Sie bezieht sich auf das UN-Personal und alle Programmbereiche. Die Umsetzung koordiniert ein Leitungsgremium unter Vorsitz des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und unter Mitwirkung des UN Independent Expert on SOGI.
UN Women, eine Schaltstelle für die Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit in UN-Strukturen, veröffentlichte ab 2018 eine differenzierte Handreichung zur Integration und Institutionalisierung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans-, Inter-Personen in das UN-System und UN-Unterorganisationen. In der Version von 2022 kritisiert UN Women Rückschläge auf internationaler und nationaler Ebene durch die strategische Einflussnahme rechtsradikaler und religiöser Interessengruppen, die ‚Gender‘ als Konzept ablehnen und traditionalistische Familienwerte propagieren bzw. predigen. Zudem agitierten sie mit moralischer Panik gezielt gegen sexuelle Minderheiten, was Gewalt gegen queere Menschen schüre – so die begründete Kritik. Letztlich gehe es homo- und transphoben Anti-Gender-Netzwerken laut UN Women um die Ausweitung autoritärer Regime und die Verbreitung von Intoleranz sowie sozialer Spaltungen (UN Women 2022). Umso wichtiger seien die Verteidigung der Menschenrechte im UN-System gegen fundamentalistische Interventionsversuche und umfassende Gegenstrategien demokratischer Regierungen, die Menschenrechtsverteidiger*innen besser schützen und die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht beeinträchtigen sollten.
Zivilgesellschaftliche und feministische Netzwerke
Auch zivilgesellschaftliche Netzwerke wie ILGA World setzen sich im Kontext der UN-Menschenrechtsarbeit ein. ILGA World kritisierte im März 2025 die UN-Mitgliedstaaten und Techkonzerne explizit dafür, dass sie LSBTIQ*-Personen digitaler Hetze, manipulierten Algorithmen und Falschinformationen aussetzen und sie durch Ausspionieren der Verfolgung preisgeben.
Wie Machtpolitik die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen erschwert, zeigt die Arbeit der Coalition of African Lesbians (CAL). Das Netzwerk erhielt 2015 einen Beobachterstatus in der Afrikanischen Menschenrechtskommission, nachdem es diesen bereits 2008 erfolglos beantragt hatte. Zwischenzeitlich hatte CAL einen Bericht über die Diskriminierung und Bedrohung sexueller Minderheiten auf dem afrikanischen Kontinent verfasst, der offenbar Wirkung zeigte: 2014 verabschiedete die AU Menschenrechtskommission erstmals eine Resolution zum Schutz sexueller Minderheiten vor Gewalt (Reiss/Tabengwa 2024).
Doch in den Folgejahren eiferten einige AU-Vertreter gegen CAL und verbreiteten Hassreden, wie Homosexualität sei unafrikanisch und verstoße gegen afrikanische Werte, Identität und Traditionen. 2018 wurde CAL der Beobachterstatus ohne weitere Begründung wieder aberkannt. CAL-Aktivist*innen erhielten keine Möglichkeit, Gegenargumente vorzubringen. Damit schrieb die AU-Menschenrechtskommission ein patriarchal und heteronormativ geprägtes Frauenbild fest, das vielerorts auf kolonial-missionarischen Prämissen basierte. Zudem war die Entscheidung ein Schlag gegen zivilgesellschaftliche Interessenvertretungen und eine Stärkung autoritärer Regierungen.
Politisierte Homophobie in Ghana – Partnerland von NRW
Queere Menschenrechtsaktivist*innen sind schon jetzt mit verstärkter Bedrohung und Gewalt konfrontiert. So in Ghana, dem offiziellen Partnerland von NRW, wo Politiker aus machttaktischen Gründen die Homophobie forcieren. In diesem afrikanischen Staat fand 2019 der queer-feindliche World Congress of Families (WCF) statt, gefördert von US-amerikanischen, fundamentalistischen Lobbygruppen (Martínez et al. 2021). Zu den Rednern zählten Sympathisanten US-amerikanischer Rechtsradikaler, die behaupteten, westliche Homosexuelle wollten afrikanische Länder infiltrieren. Homophobe ghanaische Politiker übernahmen diese Hetze, um von Wirtschaftsproblemen abzulenken und vor Wahlen auf Stimmenfang zu gehen.
Queerfeindliche ghanaische Agitatoren, die sich moralisierend auf Familienwerte beriefen und von religiösen Lobbygruppen aus den USA unterstützt wurden, verlangten zudem, das bestehende Anti-Homosexuellengesetz aus der Kolonialzeit mit erweiterten Straftatbeständen zu novellieren. Einen ersten Entwurf legten ghanaische Politiker Mitte 2021 dem Parlament vor, darin werden die Menschenrechte von Homosexuellen negiert. Ghanaische Kirchenvertreter, von denen einige kirchliche Fördergelder aus Europa erhielten, drängten Politiker in Accra, für die Verschärfung des Anti-Homosexellen-Gesetzes zu stimmen. Es wurde 2024 vom Parlament verabschiedet und liegt dem Präsidenten zur Unterzeichnung vor. Queere Menschenrechtsaktivist*innen fürchten weitere Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt.
Literatur
GALZ/SHRL (2022): Zimbabwe, Submission to the UN Universal Periodic Review, 40th Session of the Working Group, January 2022–February 2022. Situation of Human Rights for LGBT Persons, GALZ (The Association of LGBTI People in Zimbabwe), SHRL (Stockholm Human Rights Lab), Harare/Stockholm. https://upr-info.org/sites/default/files/documents/2022-01/js7_upr40_zwe_e_main.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
Martínez, Juliana/Duarte, Ángela/Rojas, María Juliana (2021): Moral panic, Weaponizing children to undermine gender justice and human rights. Case study 3 Ghana: How faith-based, gender-restrictive groups sowed homophobia dn reaped political and social power. Global Philanthropy Project, Wilmington, 2021, S.81–105. https://globalphilanthropyproject.org/wp-content/uploads/2021/03/MMP-Case-Study-3-Ghana.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
Reiss, Mariel/Tabengwa, Monica (2024): Tug-of-war, LGBTIQ+ rights in the African human rights architecture, in: African Human Rights Law Journal, 24: 472–501. AHRLJ Volume 24 No 2 2024. https://www.ahrlj.up.ac.za/reiss-m-tabengwa-m [Zugriff am 12.11.2025].
Rock of Hope Eswatini (2021): UPR Reporting, Eswatini. Eswatini's third universal periodic review, 39th session (October November 2021). Manzini. https://ccprcentre.org/files/media/UPR_-_LGBTI_in_Eswatini.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
Shameem, Naureen (2017): Rights at risk. Observatory on the Universality of Rights (OURs) Trends Report 2017. The OURs Working Group / Association for Women’s Rights in Development (AWID). Toronto. https://www.awid.org/sites/default/files/atoms/files/rights-at-risk-ours-2017.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
Shameem, Naureen (2021): Rights at Risk. Time for Action. Observatory on the Universality of Rights Trends Report 2021. The OURs Working Group / Association for Women’s Rights in Development (AWID). Toronto. https://www.oursplatform.org/wp-content/uploads/1.-RightAtRisk_TimeForAction_June2021-1.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
UNHRC – Human Rights Council (2011): Discriminatory laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity. Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights, A/HRC/19/41, Geneva, 17. November 2011. https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g11/170/75/pdf/g1117075.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
UNHRC – Human Rights Council (2024): Freedom of religion or belief and freedom from violence based on sexual orientation and gender identity. Report of the Independent Expert on protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity, Victor Mardigal-Borloz, A/HRC/53/37, Geneva, 27. January 2024. https://docs.un.org/en/A/HRC/53/37 [Zugriff am 12.11.2025].
UN-Women (2022): LGBTIQ+ equality and rights. Internal resource guide. New York. https://www.unwomen.org/sites/default/files/2023-07/lgbtiq-equality-and-rights-internal-resource-guide-en.pdf [Zugriff am 12.11.2025].
Zitation: Rita Schäfer: LGBTIQ* und Menschenrechte, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 09.12.2025, www.gender-blog.de/beitrag/lgbtiq-und-menschenrechte/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20251209
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