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Interview

Über die (Un-)Sichtbarkeit behinderter Frauen

21. Mai 2019 Florian Preußger

Eigentlich gilt seit zehn Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Und doch besteht noch immer großer Nachholbedarf hinsichtlich separierender Strukturen im Schulsystem und der exkludierende Arbeitsmarkt wächst sogar, wie zum Beispiel die deutsche UN-Monitoring Stelle feststellt. Wie verhält es sich mit den Rechten von Frauen in der Konvention und der deutschen Realität? Florian Preußger sprach anlässlich des Jubiläums mit Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der menschenrechtsorientierten Selbstvertretungsorganisation „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.“ über Partizipation, Gender-Mainstreaming und Intersektionalität.

Wie waren Sie in die Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden?

Neu bei der zwischen 2002 und 2006 verhandelten Konvention war die starke Einbindung der Zivilgesellschaft, damit betrat auch die UN Neuland. Über den Verhandlungen stand das Motto: „nothing about us without us!“.

Ich selbst kam ins Spiel erst nachdem der erste Entwurf verabschiedet war und er mir als Mitglied des Deutschen Behindertenrates vorlag. Als ich damals feststellte, dass in diesem weder Frauen noch Geschlecht eine Rolle spielten, habe ich zusammen mit einer Kollegin vom Sozialverband Deutschland (SoVD), Sabine Häfner, die Kampagne „Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen – towards visibility of women with disability in the UN Convention“ gegründet. Wir haben eine dreisprachige Homepage aufgebaut und Unterschriften gesammelt. Und wir haben Vorschläge erarbeitet, wie man die Anliegen behinderter Frauen verankern könnte. Im Sommer 2005 bin ich dann nach New York geflogen und dann noch mal, gemeinsam mit meiner Kollegin, im Januar und im Sommer 2006.

Als einer der ersten Grundsätze werden die Vertragsstaaten darauf festgelegt anzuerkennen, dass behinderte Frauen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen haben. Gibt es weitere Beispiele für die dezidierte Berücksichtigung von Frauen?

Artikel 6 Absatz 2, auf den Sie sich beziehen – und zu dem der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen inzwischen eine Auslegung („Allgemeine Bemerkung“) vorgelegt hat –, enthält quasi eine Selbstverpflichtung der Staaten zum durchgehenden Gender-Mainstreaming. Das lese ich da auch nicht so raus, aber das sagen mir die Jurist*innen. Wir sind hinterher darauf angesprochen worden, dass es zuvor noch nie so weitgehend gelungen war, in einer Konvention das Gender-Mainstreaming zu verankern – mit Ausnahme der Frauenrechtskonvention natürlich.

Während der Verhandlungen kam die Frage auf, wie die Rechte von behinderten Mädchen und Frauen verankert werden sollten: In einem eigenen Artikel, der alle Benachteiligungen aufzählt oder durch konsequentes Gender-Mainstreaming. Sabine Häfner und ich haben dann einen sogenannten Twin-Track Approach vorgeschlagen. So finden wir heute in der UN-BRK explizite Referenzen zu Frauen im Artikel zur Bewusstseinsbildung [Art. 8], im Gesundheits-Artikel [Art. 25], in dem zum angemessenen Lebensstandard [Art. 28] und natürlich im Gewalt-Artikel [Art. 16]. Ein Erfolg war auch die Durchsetzung der geschlechtergerechten Zusammensetzung des Fachausschusses [Art. 34]. Wo wir gerne noch eine solche Referenz gehabt hätten und uns nicht durchsetzen konnten, war bei Statistik [Art. 31] und bei Arbeit [Art. 27].

Kommen wir zur UN-BRK in Deutschland.

Die UN-BRK gilt in Deutschland seit dem 26. März 2009 und hat den Rang etwa eines Bundesgesetzes. Sie ist rechtsverbindlich für alle Ebenen, also für Bund, Länder, Gemeinden.

Allerdings gibt es nicht allzu viele Rechte, die man direkt aus ihr ableiten kann. Sie ist in großen Teilen so allgemein formuliert, dass man unter Bezugnahme auf die UN-BRK allein nur in wenigen Fällen wirklich vor Gericht gehen kann. Insofern hängt ihre nationale Wirksamkeit auch davon ab, dass sie in deutschen Gesetzen konkretisiert wird. Aber es gibt durchaus Dinge, die man mit ihr verargumentieren kann: Zum Beispiel die freie Wahl von Wohnort und Wohnform ist ein ganz klar definiertes Recht in der UN-BRK. Oder auch, dass angemessene Vorkehrungen vorgehalten werden müssen und dass deren Verweigerung eine Diskriminierung darstellt.

Produzieren Sexismus und Ableismus in der deutschen Gesellschaft eine besonders toxische Symbiose, sodass behinderte Frauen noch stärker diskriminiert werden als nicht behinderte Frauen?

Also erst einmal ist die behinderte Frau unsichtbar. In der Bundesrepublik sowohl im normativen, d. h. im gesetzlichen Sinne, als auch im Bewusstsein. „Der Behinderte“ schlechthin ist männlich – oder ist geschlechtsneutral. Das konnte man zum Beispiel auch an Titeln wie Der Schwerbehinderte und seine Rechte nachvollziehen.

Typisch für dieses Denken ist ja auch die Toilettensituation: Rechts die Männer-Toilette, links die Frauen-Toilette, in der Mitte die Behinderten-Toilette – ohne zu differenzieren.

Ich selbst wurde Rollstuhlnutzerin mit circa 30 Jahren. Zunächst war ich erst einmal ganz froh, dass mir niemand mehr hinterher pfiff oder mich ungefragt angrabschte. Aber als dann meine Begleitperson gefragt wurde „Ja was hat er denn?“, da habe ich gemerkt, dass irgendwas verdammt schiefläuft. Ich wurde gar nicht mehr als Mensch wahrgenommen, ich wurde nur noch als Rollstuhl mit Inhalt gesehen. Das ist für behinderte Frauen eine prägende und verletzende Erfahrung.

Behinderte Frauen werden also gleichsam „unsichtbar“? Können sie ein konkretes Beispiel nennen, bei denen sich die dadurch stärkere Diskriminierung von behinderten Frauen mit Zahlen ausdrücken lässt?

Ja, vor allem in Bezug auf die Arbeitssituation: Frauen mit Behinderung sind das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Zwar sind die Arbeitslosenquoten bei behinderten Frauen niedriger als bei behinderten Männern. Dies aber, weil sie nicht so oft arbeitslos gemeldet sind. Man muss dann auf die Erwerbsquoten zurückkommen: Behinderte Frauen nehmen wesentlich seltener am Erwerbsleben teil bzw. melden sich seltener arbeitsuchend als behinderte Männer.

Sehr deutlich wird es bei der Einkommenssituation, das geben Zahlen vom Mikrozensus wieder. Frauen mit Beeinträchtigungen sind ungefähr zu zwei Dritteln von Armut betroffen. Dasselbe trifft auf ein Drittel der behinderten Männer zu. Das ist auch viel zu viel. Aber es wird deutlich, dass Frauen mit Behinderung besonders benachteiligt sind. Wir können aber noch etwas beobachten: Nicht behinderte Frauen sind stärker von Armut betroffen als behinderte Männer – der Schnitt verläuft also primär zwischen Frauen und Männern und nicht zwischen behindert und nichtbehindert.

Wie erklärt sich das?

Erklären könnte man das durch die Genealogie unseres Sozialsystems, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat. Damals hat man bei „Behinderten“ an die heimgekehrten Soldaten gedacht – und das waren natürlich meist Männer. Und so orientierten sich die Sozialgesetze an den männlichen Erwerbsbiografien und es ging darum, die „Kriegsversehrten“ in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nach wie vor sind viele Nachteilsausgleiche an Erwerbstätigkeit gekoppelt. Leistungen also, die Frauen aufgrund ihrer Reproduktionspflichten nicht bekommen.

Die sog. Kraftfahrzeughilfe – also Zuschüsse zu einem Auto oder behinderungsbedingten Umbauten – bekommt man zum Beispiel relativ problemlos, wenn man erwerbstätig ist. Nun, wie soll aber beispielsweise eine alleinerziehende spastisch gelähmte Mutter von vier Kindern noch erwerbstätig sein „nebenher“? Und natürlich benötigt sie ein Auto, um einen Kasten Wasser zu holen oder ihre Kinder zum Musikunterricht zu fahren.

Bei der Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt wird also immer noch zu oft an den behinderten Mann gedacht?

Man sieht das zum Beispiel in den Berufsbildungs- und den Berufsförderungswerken. Dort werden sehr geschlechtsspezifische Berufsspektren angeboten. Berufsförderungswerke sind Einrichtungen, in denen Menschen umgeschult werden, wenn sie ihren eigentlich erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die traditionellen Männer-Berufe, die dementsprechend mehrheitlich Männern angeboten werden, sind durchaus welche, mit denen man Geld verdienen kann und Aufstiegschancen hat. Frauen wird oft nur der Bürojob angeboten. Und in den Berufsbildungswerken werden immer noch Frauen als Näherinnen und Schneiderinnen ausgebildet. Oder etwa als Haushaltshilfe.

Wie steht es um die explizit in der UN-BRK erwähnte doppelte Benachteiligung hinsichtlich der (sexualisierten) Gewalt gegenüber Frauen?

Behinderte Frauen sind zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen, als nichtbehinderte Frauen. Behinderte Männer sind auch häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als nichtbehinderte Männer, aber bei Frauen ist das Ganze ein noch brennenderes Thema.

Die Frauen-Zufluchtsstätten bzw. Frauenhäuser sind in den seltensten Fällen barrierefrei. Sie sind überfüllt und überlastet, existieren am Existenzminimum. Sie haben daher einfach nicht das Geld, barrierefrei umzubauen.

Auch das Gewaltschutzgesetz ist nicht auf die Situation von behinderten Frauen ausgerichtet. Denn wenn die Täter die Partner*innen sind, und diese zugleich die Assistenzgebenden sind, dann sind die Frauen in der schwierigen Situation: Entweder sie rufen die Polizei und lassen den Täter verhaften. Dann stehen sie aber ohne Assistenz da. Oder sie ertragen weiter die Gewaltbeziehung. Hier muss es klare Vereinbarungen mit den Sozialverwaltungen geben, damit die Assistenz in solchen Situationen weiterhin sichergestellt ist.

Oder aber wenn behinderte Frauen in Einrichtungen leben und die Täter andere Bewohner*innen der Einrichtung sind. Diese haben dann eben genauso einen Heimvertrag, wie die Betroffenen – dann muss trotzdem gewährleistet sein, dass die Frauen geschützt werden.

Zitation: im Interview mit Florian Preußger: Über die (Un-)Sichtbarkeit behinderter Frauen, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 21.05.2019, www.gender-blog.de/beitrag/un-sichtbarkeit-behinderter-frauen/

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Dr. Florian Preußger

Florian Preußger hat Philosophie und Religionswissenschaft in Berlin sowie Buddhist Studies in Peradeniya studiert, Promotion an der Universität Hildesheim. Seine Forschungsinteressen betreffen Fragen der philosophischen Ethik aus buddhistischer Perspektive sowie Speziesismus und Ableismus.

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Kommentare

Prof. Dr. Ulrike Schildmann | 22.06.2019

Immer noch unsichtbar?

Zehn Jahre nach dem wichtigen Ereignis der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland steht das Interview mit der Behindertenaktivistin Sigrid Arnade, geführt von Florian Preußger, unter der Überschrift: „Über die Un-)Sichtbarkeit behinderter Frauen“. Der politischen Einschätzung Arnades: „Also erst einmal ist die behinderte Frau unsichtbar“ hätte ich vor 40 oder 30 Jahren noch zugestimmt, heute dagegen nicht mehr: Denn Frauen mit Behinderungserfahrungen sind in den letzten Jahrzehnten gesellschaftlich immer sichtbarer geworden: Sie selbst haben z.B. „Netzwerke behinderter Frauen“ und das „Weibernetz e.V.“ gegründet und sind an der Entwicklung der „Disability Studies“ maßgeblich beteiligt. Schließlich haben einige wenige von ihnen, darunter Sigrid Arnade, an der Erarbeitung der UN-BRK mitgearbeitet und deren Aussagen beeinflussen können! Damit erscheint mir die politische Unsichtbarkeit behinderter Frauen heute weitgehend überwunden zu sein, im Gegensatz zur allgemeinen sozialen Benachteiligung und Diskriminierung behinderter Frauen in Deutschland, die keineswegs überwunden ist und die von Sigrid Arnade (mit wissenschaftlich belegbaren) Beispielen im Interview umrissen wird.

Welche Rolle die UN-BRK, mit der im Gesamtrahmen der UN-Menschenrechte eine wichtige Lücke geschlossen wurde, bei der Überwindung gesellschaftlicher Benachteiligungsstrukturen spielen kann, ist eine m.E. wichtige weiterführende Frage, der nachzugehen ist. Auf jeden Fall ist durch diese Konvention die öffentliche Aufmerksamkeit für ungerechte Verhältnisse, denen behinderte Frauen und Männer, Mädchen und Jungen ausgesetzt sind, geschärft worden. Bleibt zu hoffen, dass behinderte Frauen im politischen Geschehen sichtbar bleiben und noch sichtbarer werden, damit ihre gesellschaftlichen Teilhabebarrieren – mit Hilfe der UN-BRK und deren Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten – weiter abgebaut werden können.

 

Prof. Dr. Ulrike Schildmann

Kontakt: ulrike.schildmann@tu-dortmund.de

 

Sabrina Schramme | 24.06.2019

Vielen Dank für das Interview und den kritischen Kommentar. Ergänzend möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf die Bedeutung der Intersektionalitätsforschung verweisen, die sich damit befasst,

„dass historisch gewordene Machverhältnisse, Diskriminierungsformen, Subjektivierungsprozesse sowie soziale Ungleichheiten wie Geschlecht, Behinderung, Sexualität/Heteronormativität, Race/Ethnizität/Nation oder soziales Milieu nicht isoliert voneinander konzeptualisiert werden können, sondern in ihren ‚Verwobenheiten‘ oder ‚Überkreuzungen‘ (intersections) analysiert werden müssen“ (Walgenbach 2015).

Die besondere Verletzbarkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderungserfahrung, auf die in der UN-BRK durch die Erwähnung der „mehrfachen Diskriminierung der Frauen und Mädchen“ hingewiesen wird, kann im Rahmen einer machtkritischen Analyse der Wechselwirkungen verschiedener sozialer Kategorien (neben Behinderungserfahrung und Geschlecht sind auch die Kategorien Alter, Klasse, Migrationshintergrund, sexuelle Vielfalt etc. angesprochen) und den hieraus resultierenden jeweils spezifischen Diskriminierungskonstellationen einer bedürfnisorientierten Umsetzung von Inklusion (z. B. in Bildungsinstitutionen) entgegen kommen: So haben beispielsweise Mädchen mit Behinderungserfahrung im Schulalter andere Ansprüche und Bedürfnisse für ihre gleichberechtigte Teilhabe als Frauen im Berufsleben oder LGBTQ* Personen mit Behinderungserfahrungen etc. Ein machtkritischer Blick ermöglicht darüber hinaus aber auch eine Sensibilisierung für die auf gesellschaftlichen Ungleichheitslagen beruhenden Ursachen von Diskriminierung.

 

Außerdem möchte ich noch auf die Schattenübersetzung der UN-BRK des Netzwerk Artikel 3 verweisen (auch hier ist Dr. Sigrid Arnade beteiligt), das die fehlerhafte Übersetzung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, welches die Zivilgesellschaft nicht einbezogen hat, verbesserte: www.nw3.de/attachments/article/130/BRK-Schattenuebersetzung-3-Auflage-2018.pdf

 

Sabrina Schramme

 

Dr. Sigrid Arnade | 17.07.2019

Sie haben sicherlich Recht, dass behinderte Frauen in den letzten Jahrzehnten viel erreicht haben, unter anderem auch durch die Unterstützung von Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen – wie Ihnen. Insofern hat die Unsichtbarkeit etwas nachgelassen, jedenfalls in interessierten politischen und wissenschaftlichen Kreisen.

Nach meiner Erfahrung ist es aber im Alltagsleben nach wie vor so, dass beim Thema Behinderung zunächst an Männer gedacht wird. Das sieht man beispielsweise an der Bildauswahl der meisten Projekte und Institutionen, die sich mit der Ausbildung und Arbeitssituation behinderter Menschen beschäftigen. Da sind meistens Männer zu sehen, und keinem fällt es auf.

Auch die Existenz behinderter Mütter stößt zwar auf immer weniger Ablehnung, ist aber nach wie vor nicht selbstverständlich. Und von der besonderen Betroffenheit behinderter Frauen von sexualisierter Gewalt weiß man außerhalb von Fachkreisen kaum etwas.

Mich hat es 2004 erschüttert, dass auch der Entwurf zur Behindertenrechtskonvention frauenfrei war. Damit hatte ich nicht gerechnet, und das ist erst 15 Jahre her.

Wie auch immer - wir sind uns sicherlich darin einig, dass es noch viel zu tun gibt, um zu einer echten Gleichstellung behinderter Frauen zu gelangen. Und es hilft, wenn immer mehr Menschen darum wissen und daran arbeiten!

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