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Forschung

Widerstand gegen sexualisierte Gewalt: Bestandsaufnahme und Kritik

13. Oktober 2020 Johanna Forth

Sexualisierte Gewalt ist nach wie vor weltweit und (all)täglich in unseren Gesellschaften präsent. Seit der feministischen Bewegung der 1970er-Jahre wird im westdeutschen Raum über diese Form von Gewalt öffentlich debattiert. Im Zuge dessen sind auch verschiedene Formen des Widerstands gegen sexualisierte Gewalt entstanden und entstehen weiterhin. In jüngerer Zeit erlangte der Diskurs erneut eine breite Öffentlichkeit, angetrieben durch die neuen Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen der #MeToo-Debatte. Wie sehen Widerstand und Empowerment im westdeutschen Raum aktuell aus? Wie haben sich entsprechende Praktiken verändert und wie können sie weitergedacht werden? Diese Fragen standen u. a. im Mittelpunkt meiner qualitativen Forschungsarbeit (vgl. Forth 2020).

Praktiken des Widerstands und Empowerments

Basis meiner qualitativen Analyse sind Interviews mit drei Akteurinnen, die anonym bleiben möchten und z. T. bereits seit über 30 Jahren zum Thema sexualisierte Gewalt [1] arbeiten. Die Aussagen der Interviewten erinnern an diverse Praktiken, die seit den 1980er-Jahren als Widerstand gegen sexualisierte Gewalt angewendet werden. Dazu zählen zum einen die mittlerweile ausgearbeiteten Konzepte von Parteilichkeit (re.ACTion 2015, S. 29), Definitionsmacht (Wiesental 2017, S. 88) und Awareness (Wiesental 2017, S. 37). Darüber hinaus wird als empowernde Praktik die Vermittlung von Wissen zum Thema sexualisierte Gewalt benannt. Zum Beispiel wird das Aufdecken der strukturellen Aspekte, die sexualisierte Gewalt möglich machen, wie eine patriarchal geprägte Gesellschaft und ihre entsprechenden Machtdynamiken, als empowernd beschrieben. Auch konkrete körperliche und verbale Praktiken werden erwähnt, dazu zählen Schlag- und Tritttechniken aus dem Wendo (einem feministischen Selbstbehauptungs- und Verteidigungstraining) genauso wie mentale Widerständigkeit. Neben diesen Aspekten werden das Erkennen und genaue Benennen von sexualisierter Gewalt sowie Social Media als Plattform der Vernetzung und sogenannte Schutzräume als empowernd vorgestellt. Unter Schutzräumen können „Rückzugsorte oder Orte des Empowerments“ (Wiesental 2017, S. 14) begriffen werden, die überwiegend cis Männern nicht zugänglich sind und die für Personengruppen gedacht sind, die beispielsweise sexistische und rassistische Diskriminierung erfahren. 

Veränderung der Praktiken

Grundsätzlich haben sich empowernde bzw. widerständige Praktiken entlang von feministischen Diskursen seit den 1980er-Jahren verändert (vgl. Forth 2020, S. 89). Hinzu kommen queere Verhandlungen, die sich zum Teil auch in den Praktiken widerspiegeln. Sie werden innerhalb der Interviews nicht vordergründig diskutiert, doch werden Praktiken beispielsweise im Rahmen von Wendo genannt, die für diverse Personengruppen, wie für Frauen mit Behinderung, Frauen mit Rassismuserfahrungen und lesbische Frauen, sensibilisiert worden seien. Außerdem wird mittlerweile auch das soziale Umfeld der betroffenen Personen als Ort, an dem sexualisierte Gewalt häufig auftritt, miteinbezogen. Praktiken des Widerstands sind somit nicht mehr auf den vermeintlich „unbekannten Täter“, sondern den sozialen Nahraum ausgerichtet. Eine weitere Forderung, dass cis Männer zukünftig stärker an dem Diskurs um sexualisierte Gewalt beteiligt werden müssen, entspricht zeitgenössischen Verhandlungen um das Thema. So bemerkt beispielsweise Mithu Sanyal in ihrem Buch Vergewaltigung: „Wir sollten Menschen nicht beibringen, wie sie nicht vergewaltigt werden, wir sollten Menschen beibringen, nicht zu vergewaltigen“ (Sanyal 2016, S. 148). 

Kritische Überlegungen

Obwohl bereits eine kritische Beschäftigung mit dem sogenannten „Opferdiskurs“ stattgefunden hat (vgl. bspw. Lenz 2008, S. 1099), sind stereotype Zuschreibungen wie Hilflosigkeit und Handlungsunfähigkeit an betroffene Personen von sexualisierter Gewalt nach wie vor üblich, worauf eine Interviewpartnerin nachdrücklich hinweist. Damit gerät die Verschiedenartigkeit von Reaktionen der betroffenen Personen auf sexualisierte Gewalt außer Acht und es kann von sogenannten Vergewaltigungsmythen gesprochen werden: „Vergewaltigungsmythen sind vorurteilsbehaftete, stereotype oder falsche Annahmen über Vergewaltigung, Täter und Opfer von Vergewaltigungen (Beispiele für Vergewaltigungsmythen: ‚Wer vergewaltigt wird, ist immer irgendwie auch selber schuld‘, ‚Die meisten Anzeigen sind falsch‘)“ (Gysi 2018, S. 18). In diesem Auszug findet der Begriff des Opfers Verwendung, von welchem sich inhaltlich distanziert wird und stattdessen der Begriff der*des Betroffenen vorgeschlagen wird. Anstelle dieser genannten Zuschreibungen würde laut einer Interviewpartnerin vielmehr als empowernd gelten, auf die individuellen Bedarfe von betroffenen Personen einzugehen, auch bzw. gerade wenn diese Bedarfe konträr zu gängigen (feministischen) Annahmen oder Stereotypen stehen.

Handlungsmacht und Verletzungsoffenheit

An diesen Punkt knüpft die vergeschlechtlichte Konstruktion von Handlungsmacht und Verletzungsoffenheit im Rahmen von sexualisierter Gewalt an, wie sie im Konzept verleiblichter Herrschaft beschrieben wird (vgl. Glammeier 2011, S. 20). Dabei wird Handlungsmacht männlich und Verletzungsoffenheit weiblich konnotiert. Verkürzt zusammengefasst führt Glammeier aus, dass diese Zuschreibungen durchbrochen werden können, wenn Frauen (bzw. Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre und trans Personen kurz: FLINT*) sich als handlungsmächtig und somit auch als Subjekte der Gewalt verstehen. Diese „Revolution“ kann laut Glammeier nur mit „neuen Leiberfahrungen der körperlichen Kraft und Widerstandsfähigkeit“ (Glammeier 2011, S. 21) einhergehen. Dieses Aufbrechen der verleiblichten Herrschaft bringt eine Interviewpartnerin wie folgt auf den Punkt:

 „[...] uns [nervt] das alle [...], dass das so reflexartig immer sehr schnell, Frauen sind Opfer, Männer sind Täter. Was auch impliziert Männer sind unverletzbar und schuldig. Frauen sind, weil sie Opfer sind, verletzbar und immer unschuldig. [...] das sind sehr reduzierte Diskurse, die uns nicht mehr gefallen.“ (Exp. C; TC 00:01:38)

Verhandlungen zu sexualisierter Gewalt, so kritisiert die Interviewpartnerin, lassen oft außer Acht, dass beispielsweise auch cis Männer verletzungsoffen sind. Eine Analyse von sexualisierter Gewalt, die cis Männer als Täter, handlungsmächtig und/oder unverletzbar (politisch) stilisiert, schafft damit gleichzeitig eine Reproduktion von antifeministischen Vorstellungen zu Geschlecht. Wie Christina Thürmer-Rohr ausführt, war die Zuschreibung von Mann und Gewalt und Nicht-Gewalt und Frau zu keiner Zeit eine korrekte feministische Analyse (vgl. Thürmer-Rohr 2009, S. 11). Empowerment und Widerstand gegen sexualisierte Gewalt sollten eine stereotype Reproduktion dieser Zuschreibungen vermeiden sowie das Bild von widerständigen, handlungsfähigen und subjekthaften FLINT*s stärken.

Wie können Widerstand und Empowerment weitergedacht werden?

Sexualisierte Gewalt, die von cis Männern gegenüber cis Frauen ausgeübt wird, stand und steht weiterhin oftmals im Vordergrund des Diskurses. Dies liegt zum einem an seinem Ursprung in der Frauenbewegung, die ab den 1970er-Jahren die Verhandlungen in den öffentlichen Raum trägt (vgl. Meuser 2010, S. 105 f.). Zum anderen sind bis in die 1990er-Jahre hinein cis Männer und Jungen als Betroffene aus damaliger feministischer Sicht nicht denkbar (vgl. Lenz 2008, S. 1099). Obgleich FLINT* deutlich häufiger von sexualisierter Gewalt im patriarchalen System betroffen sind als es außerhalb dessen cis Männer sind, kann es sinnvoll sein, die unterschiedlich verortete sexualisierte Gewalt gegen alle Geschlechter zu berücksichtigen. Dadurch könnte auch Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit diverser gedacht werden und gleizeitig der Fokus auf cis Männer, die gegenüber cis Frauen sexualisierte Gewalt ausüben, weiter aufgelöst werden. Ein weiterer Aspekt ist aus dem Forschungsstand zu ergänzen und betrifft „poor women, trans women, lesbian women, or women of color“ (Hollander 2016, S. 212), welche bei physischem Widerstand mitunter Kriminalisierung bzw. verstärkter Repression ausgesetzt sind. Diese Punkte sollten in dem Diskurs um Widerstand und Empowerment mehr Raum finden, wodurch sich gleichzeitig eine intersektionalere Verhandlung von Praktiken eröffnen würde.

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[1] Dem Beitrag liegt ein Verständnis von sexualisierter Gewalt zugrunde, welches unterschiedliche Geschlechter betrifft und nicht der Annahme von sexualisierter Gewalt gegen cis Frauen verhaftet bleibt, sondern vielmehr Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre und trans Personen (FLINT*) als überwiegend betroffene Gruppe ausmacht. Sexualisierte Gewalt kann allerdings von allen Geschlechtern ausgehen – innerhalb und außerhalb von patriarchalen Machtstrukturen.

Literatur

Forth, Johanna (2020). Widerstand gegen sexualisierte Gewalt – Empowernde Praktiken in der Analyse. Masterarbeit. Ruhr-Universität Bochum.

Glammeier, Sandra (2011). Widerstand angesichts verleiblichter Herrschaft? Subjektpositionen gewaltbetroffener Frauen im Kampf um Anerkennung und ihre Bedeutung für die Prävention von Gewalt. GENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 3(2), 9–24.

Gysi, Jan (2018). Psychotraumatologie in Sexualstrafverfahren. In Jan Gysi & Peter Rüegger (Hrsg.), Handbuch sexualisierte Gewalt – Therapie, Prävention und Strafverfolgung (S. 17–34). Bern: Hogrefe Verlag.

Hollander, Jocelyn A. (2016). The importance of self-defense training for sexual violence prevention. Feminism & Psychology 26(2), 207–226. https://doi.org/10.1177/0959353516637393

Lenz, Ilse (2008). Ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen Gewalt. In Ilse Lenz (Hrsg.), Die Neue Frauenbewegung in Deutschland – Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung (S. 1099–1103). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Meuser, Michael (2010). Gewalt im Geschlechterverhältnis. In Brigitte Aulenbacher, Michael Meuser & Birgit Riegraf, Soziologische Geschlechterforschung – Eine Einführung (S. 105–123). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

re.ACTion (Hrsg.) (2015). Antisexismus_reloaded: Zum Umgang mit sexualisierter Gewalt – Ein Handbuch für die antisexistische Praxis (3. korr. Aufl.). Münster: Unrast Verlag.

Sanyal, Mithu (2016). Vergewaltigung – Aspekte eines Verbrechens. Hamburg: Verlag Lutz Schulenburg.

Thürmer-Rohr, Christina (2009). Geschlechterverhältnisse. Selbstbestimmung, Menschenrechte und Gewalt. Internationaler Frauentag, 8. März 2009, Köln. Online unter http://lila-in-koeln.de/wp-content/uploads/2009/03/VortragTh_Rohr.pdf.

Wiesental, Ann (2017). Antisexistische Awareness – Ein Handbuch. Münster: Unrast Verlag.

Zitation: Johanna Forth: Widerstand gegen sexualisierte Gewalt: Bestandsaufnahme und Kritik, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 13.10.2020, www.gender-blog.de/beitrag/widerstand-gegen-sexualisierte-gewalt/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20201013

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Johanna Forth

Johanna Forth ist wissenschaftliche Hilfskraft der Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Außerdem hat sie den Master in Gender Studies an der Ruhr-Universität in Bochum absolviert.

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