07. Oktober 2020 Giovanna Gilges Joana Lilli Hofstetter
Seit Beginn der Pandemie sind Sexarbeitende bundesweit fast durchgehend von einem Arbeitsverbot betroffen. Durch die andauernde rechtliche Ungleichbehandlung fallen sie durch soziale Sicherungssysteme, werden als Infektionsüberträger_innen stigmatisiert, zunehmend kriminalisiert und in prekäre Bereiche verdrängt. Dabei braucht es für den gesundheitlichen Schutz von Sexarbeitenden in der Pandemie neben Entstigmatisierung und Entkriminalisierung vor allem auch Anerkennung und Solidarisierung.
Prostitutionsverbote seit März 2020
Im Rahmen der bundesweit erlassenen kontaktreduzierenden Maßnahmen wurden im März alle körpernahen, nicht medizinisch notwendigen Dienstleistungen untersagt. In diesem Zusammenhang erfolgten in allen Bundesländern Erlasse, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen zu schließen und vereinzelt wurde jegliche Ausübung sexueller Dienstleistungen verboten. Die Schließungen und Verbote trafen Sexarbeitende in Deutschland mit voller Wucht und ungeachtet ihrer Einkommensverhältnisse, Staatsbürgerschaft oder ihres legalen Status Arbeitssegments und Selbstbestimmungsgrades (Gilges 2019). Erst im August erlaubten einzelne Länder eine stufenweise oder umfassende Dienstleistungsausübung.
Verlagerung der Sexarbeit
Schon vor den Erlassen hatten Sexarbeitende nach Möglichkeit eigene Vorsichtsmaßnahmen getroffen, indem sie ihre Arbeit anpassten oder einstellten. Viele Arbeitsmigrant_innen nahmen Verdienstausfälle in Kauf und reisten schon vor März aus Deutschland aus – nicht zuletzt um den drohenden Grenzschließungen zuvorzukommen. Andere versuchten, ihr Einkommen durch Webcamming, Telefon-Sex oder durch die Bereitstellung von erotischen Inhalten auf zahlungspflichtigen Onlineplattformen zu bestreiten. Doch selbst bei Sexarbeitenden mit entsprechenden Ressourcen und Fertigkeiten ging dieser Umstieg mit erheblichen finanziellen Einbußen einher.
Ausschluss aus Corona Soforthilfen
Sexarbeitende, die in Deutschland registriert sind, hofften, die gleiche finanzielle Unterstützung wie andere Berufsgruppen zu erhalten. Der Intention des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes folgend, die in der Sexarbeit tätigen Personen zu schützen, hätte umgehend auf die plötzlich entstandene existenzielle Not reagiert werden müssen (etwa durch Zugang zu Sozialleistungen und zur öffentlichen Gesundheitsversorgung sowie durch die Förderung praxisnaher Unterstützung durch erfahrene Beratungsnetzwerke). Sexarbeitende erhielten jedoch kaum staatliche oder soziale Unterstützung. Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie wirkte sich die andauernde rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsbranchen massiv aus. So ist beispielsweise die Antragsberechtigung für die Corona-Soforthilfen an die Steuererklärung geknüpft. Da viele Städte aber weiterhin die Sonderbesteuerung der Sexarbeit nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ durchführen, besitzt ein Großteil der Sexarbeitenden keine eigene Steuernummer. Eine Sexarbeitende aus Leipzig berichtet sogar, ihr Antrag zur städtischen Soforthilfe sei durch einen grundlegenden „Branchenausschluss“ abgelehnt worden. Ohnehin ausgeschlossen waren alle Sexarbeitenden, die der seit 2017 verpflichtenden Anmeldung nicht nachkommen wollen oder können, etwa aus Angst vor einem Outing oder aufgrund eines unsicheren Aufenthaltsstatus.
Prekarisierung und illegalisierte Weiterarbeit
Vielen Sexarbeitenden blieb letztlich nur die Beantragung der Grundsicherung, der Verbrauch privater Vorsorgen oder die Unterstützung durch Kredite oder Dritte. Wo keine dieser Optionen vorhanden ist, sehen sich Sexarbeitende gezwungen, trotz des Verbots in der Sexarbeit tätig zu sein. Hierbei drohen ihnen schon bei Erstverstoß Bußgelder in mittlerer vierstelliger Höhe.
Diese pandemiebedingt illegalisierte Sexarbeit verlagert sich in informelle Bereiche wie das Internet, in Privaträume oder auf neu entstandene Straßenstriche in Sperrbezirken. Hier sind Sexarbeitende derzeit weitgehend isoliert, verfügen durch finanziellen Druck über geringere Verhandlungsmacht gegenüber Kund_innen und sind der Repression durch die Exekutive ausgesetzt. Die Situation hat auch gravierende Folgen für die aufsuchende soziale Arbeit. Durch die sich verschärfende Prekarisierung vermeldeten autonome Beratungsstellen einen drastisch erhöhten Beratungsbedarf, bei zugleich zunehmender Perspektivlosigkeit der individuellen Fälle und erschwerter Erreichbarkeit der Klient_innen. Dieser massive Anstieg ist für Beratungsstellen, die pandemiebedingt zudem finanziell und personell eingeschränkt sind, nicht mehr adäquat zu leisten.
Harm Reduction durch angepasste Hygienekonzepte
Bereits im Juni ergaben sich bei den körpernahen Dienstleistungen bundesweit Möglichkeiten zur Lockerung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Diese verhindern keine Infektion, sondern minimieren lediglich das Risiko und folgen damit auch dem im Gesundheitsschutz von marginalisierten Gruppen bewährten Prinzip der Harm Reduction. Berufsverbände und Betreiber_innen entwickelten daraufhin auf spezifische Arbeitssegmente zugeschnittene Hygienekonzepte, die sie den Ordnungsbehörden und Landesregierungen mitteilten. Jedoch erfuhren diese vorgeschlagenen Konzepte kaum wirksame Beachtung und eine stufenweise Erlaubnis wurde monatelang nicht in Betracht gezogen. Stattdessen setzten sich Vorurteile und Unwissen über die Branche durch. Vielfach wurden Konzepte zurückgewiesen, da angeblich mit Unzuverlässigkeit von Sexarbeitenden und Kund_innen bei der Einhaltung und Kontaktverfolgung zu rechnen sei. Der massive Eingriff in die Berufsfreiheit von Sexarbeitenden wurde damit als gerechtfertigt angesehen. Somit blieben Prostitutionsstätten deutlich länger geschlossen als etwa Friseur-, Fitness- oder Massagestudios. Erst nachdem sich Betroffene gegen diese Ungleichbehandlung gerichtlich zur Wehr gesetzt hatten, durften einzelne Betriebe wieder öffnen, schließlich kam es zu gerichtlichen Aufhebungen des Prostitutionsverbots in den Ländern.
Stigmatisierung als Superspreader
Im Zuge der prostitutionspolitischen Auseinandersetzungen der letzten Monate wurden Sexarbeitende darüber hinaus als ‚epidemiologische Superspreader‘ stigmatisiert. Befürwortende eines Prostitutionsverbots forderten mit dieser Begründung sogar die dauerhafte Aufrechterhaltung der pandemiebedingten Einschränkungen. Diese Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen als Infektionsquellen und Gefährderinnen der öffentlichen Gesundheit hat eine hoch problematische historische Kontinuität, die straffreie Experimente von (genuin maskulinen) Virologen und Medizinern an ihnen ermöglichte (Sabisch 2007) und bis heute zu verwaltungsbehördlicher und exekutiver Gewalt an Sexarbeiter_innen führt.
Darüber hinaus ist der Superspreader-Vorwurf wissenschaftlich nicht belegt. Sexarbeitende weisen laut bestehendem epidemiologischen Fachwissen kein per se höheres Infektionsrisiko auf als Personen, die unbezahlt Sex haben. Stattdessen ist umfangreich wissenschaftlich nachgewiesen, welche gesundheitsgefährdenden Auswirkungen Prostitutionsverbote haben – auch solche, die ‚lediglich‘ Kund_innen kriminalisieren (Dewey, Zheng & Orchard 2016). Sie beschneiden zudem Grundrechte von Sexarbeitenden, erodieren ihr Vertrauensverhältnis zu Behörden und verstärken Stigmata und Vulnerabilität. Aus diesem Grund werden solche Strafgesetzmodelle seit Jahrzehnten von Expert_innen aus der Sexarbeit, Sozialarbeit, dem Gesundheitswesen und den Rechtswissenschaften erheblich kritisiert und abgelehnt (AIDS-Hilfe et al. 2019).
Selbstorganisation und öffentlicher Protest
Angesichts der fehlenden staatlichen Unterstützung hatten Selbstvertretungsorganisationen umgehend Notfallfonds und Spendenaktionen eingerichtet, um besonders prekären Sexarbeitenden Unterstützung leisten zu können. Diese waren jedoch schnell für Grundbedürfnisse und akute medizinische Notlagen aufgebraucht. Gegen die immer deutlicher werdende Perspektivlosigkeit organisieren Sexarbeitende aus verschiedensten Arbeitssegmenten daher seit Wochen bundesweit vielfältige öffentliche Protestaktionen (z.B. in HH, K, B, FFM, BN). Sie fordern Arbeitserlaubnis, staatliche Unterstützung, Mitwirkung und Entkriminalisierung. In der Öffentlichkeit werden diese Proteste jedoch kaum aufgenommen oder als legitimer Ausdruck einer politischen Selbstorganisation anerkannt. Dabei beleben die Protestierenden die Kämpfe der Hurenbewegung wieder, die seit den 1980er-Jahren grundlegende Rechte von Sexarbeitenden erkämpfte (Heying 2019). Unterstützt wurde diese Bewegung von der in der AIDS-Epidemie gewonnenen Erkenntnis, dass Gesundheitsschutz von marginalisierten Gruppen nur durch die Stärkung ihrer Rechte, Selbstbestimmung und programmatischen Einbindung erfolgreich sein kann und Stigmatisierung wie Verbote dem entgegenwirken. Auch in der aktuellen Pandemie sollten prostitutionspolitische Entscheidungsträger_innen sich vorurteilsfrei von diesen Erkenntnissen leiten lassen.
Dieser Beitrag wurde in Kooperation mit der Sektion Politik und Geschlecht der DVPW im Rahmen der Themenwoche „Pandemie“ erstellt. Wir danken Dorothee Beck und Miao-Ling Hasenkamp für die editorische Betreuung.
Literatur
AIDS-Hilfe et al. (2019). Unterstützung statt Sexkaufverbot. Gemeinsames Positionspapier. https://www.aidshilfe.de/sites/default/files/documents/sexkaufverbot_-_gemeinsames_positionspapier.pdf [Zugriff 05.10.2020]
Dewey, Susan; Zheng, Tiantian & Orchard, Treena (2016). Systematic Collusion: Criminalization’s Health and Safety Consequences. In Susan Dewey, Tiantian Zheng & Treena Orchard, Sex Workers and Criminalization in North America and China. Springer Briefs in Anthropology. Springer: Cham. https://doi.org/10.1007/978-3-319-25763-1_2 [Zugriff 05.10.2020]
Giovanna Gilges (2019). Arbeitsrealitäten in der Sexarbeit, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv. https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/arbeitsrealitaeten-der-sexarbeit [Zugriff 05.10.2020]
Heying, Mareen (2019). Huren in Bewegung: Kämpfe von Sexarbeiterinnen in Deutschland und Italien, 1980 bis 2001. Klartext: Essen.
Sabisch, Katja (2007). Das Weib als Versuchsperson: Medizinische Menschenexperimente im 19. Jahrhundert am Beispiel der Syphilisforschung. transcript: Bielefeld.
Nachweise der Internetquellen
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/corona/ [Zugriff 05.10.2020]
https://twitter.com/F_Freymadl/status/1242943521381892098 [Zugriff 05.10.2020]
https://twitter.com/mizzistrizzi/status/1269930026243416068 [Zugriff 05.10.2020]
https://magazin.hiv/2020/09/21/der-strassenstrich-ist-weitestgehend-auf-sich-allein-gestellt/?fbclid=IwAR1VrXovRYiOTXxEatVge1oRq52MIoLqcbRnhTjYj6tMEoxa4xVh3ZpygBk [Zugriff 05.10.2020]
https://www.madonna-ev.de/images/pdfs/Corona/Pressemitteilung_zur_temporren_Schlieung_Beratungsstelle_Madonna_e_V_.pdf [Zugriff 05.10.2020]
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2020/05/19/hygiene-konzept-fuer-sexarbeit-besd-fordert-gleichbehandlung-bei-corona-lockerungen/ [Zugriff 05.10.2020]
https://bsd-ev.info/corona-hygienekonzept/ [Zugriff 05.10.2020]
https://bsd-ev.info/pressemitteilung-20-08-2020-die-luegen /?fbclid=IwAR2UziiDq8x_amB9vDPJUVAGXrH1sqDRRyNOJGSdkcULOtWbShAt2HnM9Qo [Zugriff 05.10.2020]
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/69_200908/index.php [Zugriff 05.10.2020]
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Saarland&Datum=06.08.2020&Aktenzeichen=2%20B%20258%2F20 [Zugriff 05.10.2020]
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/besdnotfallfonds/ [Zugriff 05.10.2020]
https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/coronavirus-sex-porno-mindestabstand-100.html [Zugriff 05.10.2020]
https://www.youtube.com/watch?v=DxtcPcjlqVM [Zugriff 05.10.2020]
https://www.deutschlandfunk.de/prostituierten-demo-gegen-corona-auflagen-rotlicht-an.1773.de.html?dram:article_id=481458 [Zugriff 05.10.2020]
https://swactionweek.wixsite.com/website [Zugriff 05.10.2020]
https://www.donacarmen.de/frankfurter-rotlicht-demo/ [Zugriff 05.10.2020]
http://r.sexarbeit-gleichstellen.de/nl2/96g5/5r2rg.html [Zugriff 05.10.2020]
Zitation: Giovanna Gilges, Joana Lilli Hofstetter: Sexarbeit und Corona: Die Pandemie als Druckmittel der Verdrängung, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 07.10.2020, www.gender-blog.de/beitrag/sexarbeit-corona/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20201007
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Kommentare
Yvonne Tertilte-Rübo - Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kleve | 08.10.2020
Zu Ihrer Darstellung der Lage darf ich einige wichtige Informationen hinzufügen: Anbei finden Sie eine Dokumentation des NRW Fachtages
"ProstituiertenSCHUTZgesetz – ZIEL VERFEHLT?!". Der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist es mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau, und Gleichstellung NRW gelungen, ein wichtiges gesellschaftliches Thema aufzugreifen und konnte zu einer landesweiten Fachtagung am 6. November 2019: "ProstituiertenSCHUTZgesetz – ZIEL VERFEHLT?!" nach Düsseldorf einladen. Die LAG-Sprecherinnen Yvonne Tertilte-Rübo und Elisabeth Wilfart, die durch den Fachtag moderierten, begrüßten über 100 Interessierte aus ganz Nordrhein-Westfalen. Referent*innen aus den Bereichen der Fach-Beratungsstellen, Ordnungsämter, Gesundheitsämter, Gleichstellungsstellen und der Polizei berichteten von ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Gesetz, das 2017 in Kraft getreten ist. Von der Forderung, das Nordische Modell der Freierbestrafung und der Einführung des Sexkaufverbotes einzuführen, bis zur Begrüßung des freien Arbeitens als Sexarbeiterin und der Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Prostituierten, reichte die Bandbreite der Vorträge. Diese Fülle von Informationen und Perspektiven wurden, auch teilweise kontrovers, engagiert diskutiert und machten deutlich, wie wichtig Vernetzung und Kommunikation unter den unterschiedlichsten Akteur*innen zu diesem Themenbereich ist.
frauenbueros-nrw.de/images/pdf/aktuelles/20191031_PowerPoint_Prostituiertenschutz_Tagung_06.11.2019.pdf
Zu Ihrer Darstellung der Lage darf ich zudem hinzufügen, das die diversen Corona-Hilfen im Land NRW von angemeldete Prostituierte beantragt werden konnten und auch gewährt wurden. Dies gilt auch für die Corona Hilfen diverser Kreise und Städte in NRW. Eine Internetseite mit der Darstellung der Hilfen für Prostituierte, ob finanziell oder beratend, wird landesseitig gerade erarbeitet um alle Betroffenen zeitnah und umfassend zu informieren.
Hier ein Beispiel eines Posts der Frauenbüros, der alleine rund 3000 Menschen erreichte im Mai 2020:
"Soforthilfen für Prostituierte! Der Antrag kann beim Land NRW bis zum 30.05.2020 gestellt werden! Das Geld der NRW-Soforthilfe darf definitiv nicht für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten (z.B. private Miete, Lebensmittel, Kleidung ...) genutzt werden. Hier der Link der in vielen Sprachen die Beantragung erklärt: www.lola-nrw.de
Informationen für Sexarbeiterinnen zur finanziellen Unterstützung während der Corona-Krise gibt es in vielen Sprachen unter: "Infoflyer Corona Soforthilfe NRW".
Zum Abschluss sende ich Ihnen zur Information den NRW Lagebericht Menschenhandel anbei, der ausdrücklich das kriminelle Umfeld in welchem Prostitution stattfindet, oder engstens mit ihm verwoben ist, beschreibt. Leider findet dieser Aspekt in Ihrem Artikel wenig Aufmerksamkeit.
polizei.nrw/artikel/lagebild-menschenhandel
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Tertilte-Rübo