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Debatte

Angriffe auf Geschlechterforschung und geschlechterinklusive Sprache in Hessen

10. Februar 2026 Dorothee Beck Hanna Haag

Im Oktober 2025 gab das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) auf Nachfrage hessischer Geschlechterforscher*innen bekannt, die seit 1995 bestehende Forschungsförderlinie Dimensionen der Kategorie Geschlecht aufzulösen und das Geld „dauerhaft und verlässlich“ in das Sockelbudget der Hochschulen zu integrieren. Bereits zu Beginn der Amtszeit der schwarz-roten Landesregierung in Hessen 2023 hatten deren genderbezogene Sprachverbote in der öffentlichen Verwaltung und an Schulen für heftige Proteste gesorgt.

Wir ordnen die beiden Maßnahmen als Einschränkungen sichtbarer Vielfalt von Geschlechterverhältnissen ein. Zwar spricht das HMWK bezogen auf die Abschaffung des renommierten Forschungsprogramms nur von einem Kurswechsel. Wir argumentieren hingegen, dass dies die Geschlechterforschung in Hessen nachhaltig schwächt.

Der Forschungsschwerpunkt „Dimensionen der Kategorie Geschlecht“

Bis zum vergangenen Jahr stellte das HMWK in der Forschungsförderlinie „Dimensionen der Kategorie Geschlecht“ jährlich 300.000 EUR für die Universitäten und das Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) sowie 178.000 EUR für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bereit. Gedacht war das Programm für bis zu achtzehnmonatige Forschungsprojekte, die als Anschub für einen größeren Projektantrag konzipiert sein sollten. Insbesondere für Early-Career-Wissenschaftler*innen (ECR) bot sich hier die Chance, erste eigene Projekterfahrungen zu sammeln. Auch etablierte Forscher*innen gerade an hessischen HAW, für die sich die kompetitive Drittmittelakquise als nicht besonders aussichtsreich gestaltet, konnten in den vergangenen dreißig Jahren im Rahmen des Förderprogramms wichtige Erkenntnisse gewinnen und die hessische Geschlechterforschung über die Landesgrenzen hinweg sichtbar machen. Der Wissenschaftsrat lobte das Programm in seiner Evaluation der Geschlechterforschung in Deutschland 2023 als bundesweit vorbildlich und einmalig. Zahlreiche namhafte Drittmittelprojekte sind aus Anschubprojekten der Programmlinie hervorgegangen.

Sparzwang vs. Geschlechterforschung

Dennoch wird diese Förderlinie nun aufgelöst. Stattdessen sollen die Universitäten rund 60.000 Euro und die HAW etwa 30.000 Euro aus dem Programm für ihre jeweilige Sockelfinanzierung erhalten. Im HMWK heißt es, die Hochschulen hätten nun die Möglichkeit, strukturelle Vorhaben zur Institutionalisierung der Geschlechterforschung voranzutreiben, Kompetenzzentren einzurichten oder zu verstärken sowie Vernetzungstreffen und Fachtagungen zu organisieren. Das HMWK werde darauf hinwirken, dass der zweckgebundene Mitteleinsatz in den Zielvereinbarungen fixiert werde.

Diese Formulierung macht misstrauisch. Offensichtlich ist keinesfalls gesichert, dass die Hochschulen die Mittel zweckkonform einsetzen. Dies wurde bereits von einigen Hochschulleitungen bestätigt. Denn die Umstrukturierung trifft auf den neuen hessischen Hochschulpakt, der die Hochschulen von 2026 bis 2031 zu Einsparungen von etwa zehn Prozent ihres Budgets zwingt, mit teils drastischen Konsequenzen (Hieke 2025). Das Ministerium beruft sich dabei auf die Hochschulautonomie.

Das halten wir für wenig überzeugend und sehen die Gefahr einer Individualisierung der Verantwortung, die in der Konsequenz die hessische Geschlechterforschung schwächt. Denn selbst wenn die Mittel für Geschlechterforschung eingesetzt werden, was es sicherzustellen gilt, welche strukturellen Vorhaben sollen mit 30.000 EUR an den HAW umgesetzt werden? An den Universitäten mag das mit 60.000 EUR noch besser aussehen. Summa summarum verschlechtert sich die Sichtbarkeit der Geschlechterforschung in Hessen und schränkt die Profilierungsmöglichkeiten der Geschlechterforscher*innen ein, besonders für ECR.

Für die Autorinnen wie auch für das Netzwerk Geschlechterforschung Hessen ist klar: Ein Ministerium, das sich der Wissenschaft verpflichtet sieht, kann sich der Verantwortung für den Fortbestand einer über Jahrzehnte etablierten Forschungsrichtung, die für den Erhalt demokratischer Strukturen unerlässlich ist, nicht in Gänze entziehen.

Am Anfang standen Sprachverbote

Der Stopp der Förderlinie für Geschlechterforschung trifft auf eine geschlechterpolitisch aufgeheizte Stimmung. Bereits wenige Monate nach der letzten Landtagswahl im Dezember 2023 kündigte die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag an, festzuschreiben, „dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt“ (Koalitionsvertrag Hessen 2024: 55). Die Kritik daran ließ nicht lange auf sich warten.

Neben Akteur*innen der schulischen Bildung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab es zahlreiche Stellungnahmen aus der Wissenschaft, darunter eines Bündnisses hessischer Geschlechterforscher*innen, aus dem im Oktober 2024 das Netzwerk Geschlechterforschung hervorging, der Landeskonferenz der hessischen Hochschulfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LaKoF) (Ernst und Göttert 2023), des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) (Fuchs und Käthner 2023), der Germanistischen Institute in Hessen (Hennig et al. 2023) sowie der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU 2024).

Dennoch dekretierten das Kultusministerium und das HMWK per Dienstanweisung, in der staatlichen Verwaltung auf Sonderzeichen zu verzichten. Für Hochschulen gilt dies zwar ausschließlich in der sogenannten Auftragsverwaltung (§ 8 Abs. 2 HessHG), doch ist das Vorgehen ein deutlicher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit (Lembke 2023). Am weitesten reichen die Folgen im Bereich der Schule (Voigts 2025a, 2025b). So drohte das hessische Kultusministerium den Mitgliedern des Hauptpersonalrats Schule (HPRS) mit disziplinarischen Konsequenzen für das Zuwiderhandeln gegen das Verbot von Sonderzeichen (Türk und Lindhoff 2025; Zeichner 2025).

Fragwürdige Berufung auf den Rechtschreibrat

Die Landesregierung beruft sich bei dem Verbot auf den Rat für deutsche Rechtschreibung. Doch ist diese Referenz fragwürdig und irreführend. Denn der Rat schreibt keine Regeln vor. Er empfiehlt, Entwicklungen, die in den Sprachgebrauch eingegangen sind, in das Regelwerk des Deutschen aufzunehmen. Gültigkeit erlangen diese Empfehlungen erst, wenn sie von den zuständigen nationalen Stellen – in Deutschland sind das die Kultusminister*innenkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – beschlossen werden. Laut seiner jüngsten Empfehlungen von 2023 will der Rat das Gendern mit Sonderzeichen weiter beobachten. Dem haben die beiden genannten Institutionen zugestimmt. Doch wenn man etwas beobachten lassen will, sollte man es nicht gleichzeitig verbieten.

Darüber hinaus sprechen Art. 2 und 3 (Abs. 2 und 3) des Grundgesetzes für eine geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen. Hoheitliches Sprachhandeln darf nicht diskriminieren; werden Frauen oder LGBTIQ+ vom Staat und seinen Einrichtungen nicht angemessen adressiert und damit diskriminiert, verletzt dies ihre Persönlichkeitsrechte, so Ulrike Lembke, die daher gesetzliche Verbote geschlechtergerechter Sprache als verfassungswidrig einstuft (Lembke 2023).

Stabile Diskursbrücke statt „Brandmauer“?

Beide Maßnahmen, die genderbezogenen Sprachverbote und die Auflösung der bundesweit vorbildlichen Förderlinie für die Geschlechterforschung, spielen – ob bewusst oder nicht – der extrem rechten AfD in die Hände, die als erste Partei im Bundestag und den Landtagen genderbezogene Sprachverbote und die Abschaffung der Geschlechterforschung gefordert hat. Wenn die hessische CDU nun ins gleiche Horn bläst, so zeigt sich darin, dass die vielzitierte Brandmauer nach rechts bei diesem Thema längst zerbröselt ist. Sie wird in diesem Bundesland ersetzt durch eine Diskursbrücke zwischen dem Konservatismus und der extremen Rechten.

Mit dem Begriff Diskursbrücke beschreiben wir diskursive Überlappungen zwischen diesen Spektren. Die Anti-Gender-Ideologie der extremen Rechten ist hinreichend untersucht (u. a. Strube 2021) und bildet den einen Brückenpfeiler. Doch der Konservatismus übernimmt nicht einfach rechte Positionen. Vielmehr ist Antifeminismus in konservative Ideologien, etwa in das bildungsbürgerliche Narrativ der vermeintlichen „Sprachverhunzung“ durch das Gendern mit Sonderzeichen eingebettet. Dies bildet den anderen Pfeiler (Beck 2025).

Die Geschlechterforschung wird zwar von konservativ-liberalen Parteien (noch?) nicht explizit angegriffen. Jedoch erscheinen Parteien mit ausgeprägt geschlechtskonservativem oder autoritär-libertärem Weltbild die Produktion von Wissen zur Liberalisierung von Geschlechterverhältnissen wenig förderwürdig – und das, obwohl die Landesregierung im September 2024 eine neue Förderlinie zur Stärkung der Demokratieforschung eingeführt hat, die eine Verbindung zu Geschlechterfragen in Zeiten antifeministischer Angriffe als Gefährdung demokratischer Freiheitsrechte unabdingbar macht.

Literatur

Beck, Dorothee (2025): Wer ist hier eigentlich die Sprachpolizei? Sprachverbote als Diskursbrücke zwischen der extremen Rechten und bürgerlichen Parteien. In: „Antifeminismen / Antiféminismes, Traverse, Zeitschrift für Geschichte / Revue d’Histoire Nr. 3, S. 164–170.

Ernst, Sylke/ Göttert, Margit (2023): Gegen Sprachzensur an hessischen Hochschulen. Stellungnahme der Landeskonferenz der hessischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LaKoF). https://lakof-hessen.de/wp-content/uploads/2023/11/LaKoF_Stellungnahme_Gegen-Sprachzensur-an-hessischen-Hochschulen_2023-1.pdf (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Fuchs, Christine/ Käthner, Steffen (2023): Wissenschaftsfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit verteidigen! Demokratische Wissenschaft statt repressiver Sprachpolitik für hessische Hochschulen. Erklärung des Bunds demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi). 4.12.2023, Marburg. https://www2.bdwi.de/uploads/bdwi_erklaerung_wissenschaftsfreiheit_hessen.pdf (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Hieke, Andreas (2025): Professuren und Fachbereiche gestrichen. Hier setzen die Hochschulen in Hessen den Rotstift an. In: Hessenschau.de vom 15.12.2025. https://www.hessenschau.de/gesellschaft/sparzwang-durch-hochschulpakt-hier-setzen-die-unis-den-rotstift-an-v1,sparzwang-hochschulen-hessen-100.html (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Konferenz der Hessischen Universitätspräsidien (2024): Stellungnahme der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien zum drohenden Verbot des Gebrauchs gendersensibler Sprache mit Sonderzeichen. 17.4.2024. https://www.uni-giessen.de/de/ueber-uns/pressestelle/pm/khu_gender (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Koalitionsvertrag Hessen (2024): Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode 2024–2029. https://wissenschaft.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2024-01/koalitionsvertrag_fuer_die_21._legislaturperiode.pdf (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Lembke, Ulrike (2023): Verfassungswidrige Sprachverbote. Verfassungsblog vom 24.11.2023. https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/ (zuletzt abgerufen am 06.02.2026). https://doi.org/10.59704/49860c731a0dab08 

Strube, Sonja Angelika (2021): Anti-Genderismus als rechtsintellektuelle Strategie und als Symptom-Konglomerat Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. In: Strube, Sonja Angelika/ Perintfalvi, Rita/ Hemet, Raphaela/ Metze, Miriam/ Sahbaz, Cicek, Anti-Genderismus in Europa. Allianzen von Rechts-Populismus und religiösem Fundamentalismus. Mobilisierung – Vernetzung – Transformation. Bielefeld: transcript, S. 51–63. https://doi.org/10.14361/9783839453155-004 

Türk, Wolfgang/ Lindhoff, Alicia (2025): Scharfe Kontrollen an Schulen „Entgender-Wahn“? Kritik an Hessens Sprachpolitik wächst. Hessenschau vom 04.10.2025. https://www.hessenschau.de/politik/genderverbot-an-schulen-in-hessen-wird-scharf-kontrolliert---kritik-an-entgender-wahn-v1,genderverbot-schulen-hessen-kritik-100.html (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Voigts, Hanning (2025a): Wegen „Genderverbot“: Schule muss Instagram-Posts mit Sonderzeichen löschen. In: www.fr.de 24.09.2025, https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-schule-muss-instagram-posts-wegen-sonderzeichen-loeschen-93950401.html (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Voigts, Hanning (2025b): „Genderverbot“ in Hessen: Auch geförderte Vereine sollen keine Sonderzeichen nutzen. In: www.fr.de 17.10.2025, https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/genderverbot-in-hessen-auch-gefoerderte-vereine-sollen-nicht-mehr-gendern-93989893.html (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Zeichner, Peter (2025): Gegen Sprachverbote. Mitbestimmungsrechte sind Freiheitsrechte. In: GEW (Hrsg.): Mitgliederzeitschrift für GEW Hessen. Frankfurt, S. 24–25. https://www.gew-hessen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=10165&token=5030aa8e25801adf3692c9c5414a1bfdb0698bb0 (zuletzt abgerufen am 06.02.2026).

Zitation: Dorothee Beck, Hanna Haag : Angriffe auf Geschlechterforschung und geschlechterinklusive Sprache in Hessen , in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 10.02.2026 , www.gender-blog.de/beitrag/angriffe-auf-geschlechterforschung/ , DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20260210

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Dr. Dorothee Beck

Dorothee Beck forscht an der Philipps-Universität Marburg über politische Partizipation und Geschlecht, über geschlechtsbasierte Gewalt in der Politik sowie über Antifeminismus/Anti-Gender mit Fokus auf genderbezogene Sprachverbote. Von 2023 bis 2027 leitet sie das DFG-Projekt "'Not in my Parliament'. Gewalt und Geschlecht im Deutschen Bundestag aus intersektionaler Perspektive".

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Dr. Hanna Haag

Hanna Haag ist wissenschaftliche Koordinatorin und Leitung der Aktivitäten des Gender- und Frauenforschungszentrums der hessischen Hochschulen (gFFZ). Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in forschungspolitischen Entwicklungen im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung, der Projektleitung, dem Wissenschaftsmanagement und in der Nachwuchsförderung.

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