Skip to main content
Headergrafik: Tesgro Tessieri/stock.adobe.com

Forschung

Kommunale Queer-Beauftragungen in Deutschland: Von der Initiative zur Struktur

07. Juli 2026 Beatrice Olgun-Lichtenberg Andreas Unterforsthuber Sören Landmann-Korsten

Kommunale Queer-Beauftragungen bilden in Deutschland ein wachsendes, aber bislang kaum dokumentiertes Praxisfeld. Queer-Beauftragungen engagieren sich für die Chancengleichheit von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten, insbesondere von lesbischen, schwulen, bi+, trans*, intergeschlechtlichen, nichtbinären und queeren Menschen (LSBTIQ*). Sie nehmen dabei eine Schlüsselfunktion als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik, queeren Communitys und der weiteren Zivilgesellschaft ein, indem sie gesellschaftliche Bedarfe in Strukturen der Verwaltung übersetzen. Dabei wirken sie als Brücke zwischen zivilgesellschaftlichen Erwartungen und den Möglichkeiten kommunalen Handelns.

Dieser Beitrag unternimmt eine erste systematische Bestandsaufnahme: Er beschreibt die Entstehung kommunaler Queer-Beauftragungen seit den frühen 2000er-Jahren, ihre strukturelle Heterogenität, Aufgabenvielfalt sowie die Herausbildung kollektiver Vernetzungsstrukturen am Beispiel des Bundesnetzwerks Queer.Kommunal.

Impulse und Entstehung

Kommunale Queer-Beauftragungen entstanden ohne gesetzlichen Auftrag, oftmals getragen von zivilgesellschaftlichem Druck vor allem queerer Communities und politischem Willen. Zu den Pionieren zählten insbesondere Berlin, Leipzig, Hamburg und auch die Landeshauptstadt München, die 2002 per Stadtratsbeschluss eine Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen einrichtete. Bereits 2004 legte diese Stelle mit der Befragung „Unter’m Regenbogen“ eine der ersten kommunalen Studien zur Lebenssituation von Lesben und Schwulen in einer deutschen Stadt vor – mit über 2.500 Teilnehmenden die deutschlandweit größte Studie zu dieser Thematik (Unterforsthuber/Franz 2004). Die Ergebnisse dokumentieren eindrücklich, dass Lesben und Schwule in hohem Maße von Ausgrenzung, Benachteiligung und Gewalt betroffen waren und begründeten damit kommunalen Handlungsbedarf empirisch. Die Studie fand bundesweit Beachtung und gilt – neben der Anerkennung der kulturellen, sozialen und politischen Leistungen queerer Menschen für das Gemeinwesen – als wichtiger Impuls für die Einrichtung entsprechender Stellen in weiteren Städten.

Ab Mitte der 2010er-Jahre beschleunigte sich die Entwicklung, angetrieben u. a. durch bundesrechtliche Impulse wie die Einführung der Ehe für Alle (2017) oder der Aufnahme des weiteren Geschlechtseintrags „divers“ in das Personenstandsrecht (2018) sowie die aktive Unterstützung von interessierten Kommunen durch bereits bestehende Queer-Beauftragungen. Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt bot kommunalen Verwaltungen ebenfalls einen konkreten Handlungsrahmen und wichtigen Ausgangspunkt für den Aufbau strukturierter LSBTIQ*-Arbeit.

Vielfalt kommunaler Queer-Beauftragungen

Die Vielfalt kommunaler Queer-Beauftragungen zeigt sich bereits in ihrer Bezeichnung. Sie firmieren bspw. als Queer-Beauftragte, LSBTIQ*-/LGBTIQ*-Koordinierungsstellen, Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Diversity- und Queerbeauftragte, Beauftragte für die Chancengleichheit von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten oder Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Dies macht die unterschiedlichen lokalen Entstehungsgeschichten, administrativen Einbettungen und Zielgruppendefinitionen deutlich.

Ebenso heterogen sind die Verortungen innerhalb der kommunalen Verwaltung und die Ressourcenausstattung: Die Bandbreite reicht von hauptamtlichen Vollzeitstellen mit eigenem Budget über Teilzeitbeauftragungen bis hin zu Aufgabenübertragungen an Gleichstellungs- oder Diversitätsbeauftragte. In kleineren Kommunen kommt es teilweise sogar zur ehrenamtlichen Übernahme entsprechender Funktionen. Die strukturelle Verankerung innerhalb der Verwaltung ist entscheidend, u. a. in Bezug auf die Wirksamkeitsentfaltung sowie die Kontinuität der Arbeit und den Wissenserhalt auch über den Personalwechsel hinaus.

Auch die beruflichen Hintergründe der Menschen, die aktuell in den kommunalen Queer-Beauftragungen arbeiten, sind vielfältig. Manche kommen aus der Verwaltung und sind aus persönlichem Interesse in dieses Arbeitsfeld gewechselt. Viele sind Quereinsteiger*innen, haben ein Studium der Psychologie, Sozialwissenschaft oder Politik abgeschlossen und/oder davor bereits in queeren Kontexten gearbeitet.

Bei aller Heterogenität teilen die Stellen in der Regel eine doppelte Ausrichtung: nach innen in die Verwaltung und nach außen in die Stadtgesellschaft. Außerhalb der Großstädte, im ländlichen Raum, im östlichen Teil der Bundesrepublik sowie im deutschen Südwesten sind hauptamtliche Strukturen jedoch noch wenig verbreitet.

Aufgabenspektrum und Handlungsfelder

Das Aufgabenspektrum der kommunalen Queer-Beauftragungen ist breit und wurde meist von den Stellen selbstständig – ohne gesetzliche Vorgaben – schrittweise entwickelt. Das Spektrum reicht von konkreten Verwaltungsfragen – etwa der datenschutzkonformen Hinterlegung von Geschlechtsangaben in städtischen Fachanwendungen oder die Entwicklung inklusiver Sprach- und Schreibweisen in Leitfäden – bis zu übergeordneten rechtspolitischen Entwicklungen wie der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) auf kommunaler Ebene, z. B. für Standesämter und die Reisesicherheit von trans* und nicht-binären Menschen.

Queer-Beauftragungen nehmen auch weitere kommunale Angebote in den Blick, wie die Pflege und Altenhilfe, wirken an kommunalen Aktionsplänen mit und arbeiten an Schnittstellen zu Migration und Flucht, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Wohnungspolitik, Sicherheit im öffentlichen Raum, Kultur- und Wirtschaftspolitik sowie historischer Aufarbeitung. Strukturelle Fragen – etwa, wie Vielfalt und Antidiskriminierung systematisch in Beschlussfassungsprozesse eingebettet werden können – gehören ebenso zum Portfolio wie die Koordination zivilgesellschaftlicher Träger.

Diese Aufgaben vollziehen sich gleichzeitig in mehreren, teils gegenläufigen Bezugsfeldern: gegenüber Communitys, die selbst hochgradig heterogen sind und unterschiedliche, teils widersprüchliche Interessen einbringen (Institut Schreier 2022: 4), gegenüber der kommunalen Verwaltung mit ihrer eigenen Logik und Ressourcenrealität, sowie gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Diese strukturell einzigartige Lage macht Vernetzung nicht zu einem Zusatzangebot, sondern zur Grundbedingung wirksamer Arbeit.

Das Bundesnetzwerk Queer.Kommunal

Im April 2015 fand in München das erste bundesweite Vernetzungstreffen von städtischen Beschäftigten statt, die auf kommunaler Ebene Anliegen von queeren Menschen aus der Stadtgesellschaft aber auch von queeren Beschäftigten der Stadtverwaltungen bearbeiteten. Aus dieser Initiative entwickelte sich das Bundesnetzwerk Queer.Kommunal – ein Zusammenschluss von kommunalen Beschäftigten (Mitglieder), die einen dienstlichen Auftrag zur Stärkung von Chancengleichheit und Teilhabe von queeren Menschen haben (Queer.Kommunal 2026). Das Netzwerk organisiert sich bewusst als offene, selbstverwaltete Struktur ohne formellen Gremiencharakter. Die Kooperationsstruktur wurde und wird gemeinsam von den Mitgliedern stetig weiterentwickelt und auch formalisiert mit dem Ziel der maximalen Transparenz, Verlässlichkeit und Anpassungsfähigkeit an veränderte Bedarfe.

Die Zusammenarbeit im Netzwerk gliedert sich in drei Formate: ein jährliches Präsenztreffen, das jeweils abwechselnd von einer gastgebenden Kommune ausgerichtet wird, ein bis zwei themenbezogene Online-Austauschformate pro Jahr, die aktuelle fachliche Fragen aufgreifen und eine gemeinsame digitale Kooperationsplattform, die als dauerhafte Infrastruktur von der Landeshauptstadt München bereitgestellt wird, mit Dokumentenbibliothek, Diskussionsforen und Linksammlungen.

Da dem Bundesnetzwerk bislang eine professionelle Geschäftsstellenstruktur fehlt, haben unterschiedliche Kommunen freiwillige Koordinationsaufgaben übernommen – von organisatorischen Aufgaben bis zur Vertretung gegenüber dem Deutschen Städtetag und Verbindung zur Bundesregierung. Ein eigenes Online-Format der Kollegialen Beratung stärkt dabei besonders jene, die in ihrer Kommune allein für dieses Thema zuständig sind. So verteilen sich die Aufgaben auf mehrere Schultern und bleiben umsetzbar.

Abbildung 1: © Lukas Fischer, Mediendesign B. A.

Rahmenbedingungen für die Teilnahme im Bundesnetzwerk

Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos. Das Netzwerk trägt dem durch differenzierte Mitgliedschaftsmodelle Rechnung – Vollmitgliedschaft für hauptamtliche oder teilzeitlich tätige Queer-Beauftragungen, erweiterter Gaststatus für ehrenamtliche Beauftragungen kleinerer Kommunen sowie Kommunen aus dem deutschsprachigen Ausland. Die Online-Austauschformate und die Kooperationsplattform versuchen, gleichberechtigte Teilhabe trotz ungleicher Voraussetzungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass eine möglichst hohe Barrierefreiheit der Treffen aktiv mitgedacht wird.

Das Netzwerk fungiert damit als informelle Professionalisierungsstruktur für ein Arbeitsfeld, das formal nicht professionalisiert ist (ohne standardisierte Ausbildungswege, ohne gesetzlich definierte Zuständigkeiten, ohne etablierte Rollenmodelle), jedoch gleichzeitig hohe Anforderungen an die berufliche Qualifikation stellt und professionelles Handeln und spezifisches Fachwissen voraussetzt. Eine vergleichbare Konstellation beschreiben Schreyögg/von Wrangell für kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Schreyögg/von Wrangell 2014: 68).

Internationale Vernetzung

Kommunale Queer-Beauftragungen sind kein rein deutsches Phänomen. Auf internationaler Ebene bietet das Rainbow Cities Network (RCN) seit seiner Gründung eine Plattform für Städte, die die Stärkung der Chancengleichheit von queeren Menschen als kommunale Aufgabe aktiv wahrnehmen. Das ursprünglich von einer Handvoll europäischer Städte gegründete Netzwerk umfasst heute über 60 Mitgliedsstädte aus 22 Ländern – von europäischen Städten bis hin zu Kommunen aus Nord- und Lateinamerika sowie Ostasien. Mehrere deutsche Kommunen, die auch im Bundesnetzwerk Queer.Kommunal aktiv sind, sind zugleich RCN-Mitglieder.

Für deutsche Queer-Beauftragungen bietet die Einbindung in diesen internationalen Rahmen eine zusätzliche Lern- und Referenzebene: Sie können auf vergleichbare Strukturen in anderen Ländern verweisen und von dort entwickelten Ansätzen profitieren. Die internationale Vernetzung ergänzt damit das Bundesnetzwerk um eine weitere Ebene des Erfahrungsaustauschs.

Kollektiver Austausch – fehlende gesetzliche Institutionalisierung

Die hier dokumentierte Entwicklung zeigt kommunale Queer-Beauftragungen in Deutschland als eigenständiges kommunalpolitisches Arbeitsfeld. Dieses Feld ist aus Initiativen einzelner Städte mit ihren engagierten Communitys gewachsen. Mit dem Bundesnetzwerk Queer.Kommunal wurde eine gemeinsame Struktur gefunden und etabliert. Gleichwohl bleibt das Feld strukturell heterogen: in Bezeichnungen, institutioneller Verortung, Ressourcenausstattung und Handlungsspielräumen. Diese Heterogenität ist kein Mangel, sondern Ausdruck kommunaler Gestaltungsfreiheit in einem Arbeitsfeld ohne gesetzliche Vorgaben.

Die zentrale strukturelle Besonderheit kommunaler Queer-Beauftragungen liegt in ihrer Gleichzeitigkeit von verfassungsrechtlicher Legitimation und bisher fehlender gesetzlicher Institutionalisierung. Daraus folgt nicht Schwäche, sondern eine spezifische Handlungslogik: Wo gesetzliche Vorgaben fehlen, entstehen Standards durch kollektiven Austausch, gegenseitiges Lernen und gemeinsam erarbeitete Strukturen. Das Bundesnetzwerk Queer.Kommunal ist der sichtbarste Ausdruck dieser Logik – eine selbstverwaltete, auf Augenhöhe organisierte Infrastruktur, die Professionalisierung ohne formalen Rahmen ermöglicht.

 

Derzeit sind folgende Kommunen Mitglied im Bundesnetzwerk Queer.Kommunal:

Bundeshauptstadt Berlin sowie auch die Berliner Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Pankow, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Kreisstadt Unna, Landeshauptstadt Düsseldorf, Landeshauptstadt Hannover, Landeshauptstadt Mainz, Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt Stuttgart, Landeshauptstadt Wiesbaden, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadt Basel*), Stadt Bern*), Stadt Bielefeld, Stadt Braunschweig, Stadt Dortmund, Stadt Duisburg, Stadt Erlangen, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Heidelberg, Stadt Karlsruhe, Stadt Köln, Stadt Krefeld, Stadt Leipzig, Stadt Luzern*), Stadt Mannheim, Stadt Münster, Stadt Neuss, Stadt Nürnberg, Stadt Osnabrück, Universitätsstadt Gießen, Universitätsstadt Tübingen, Wissenschaftsstadt Darmstadt.

*) Mitglied mit erweitertem Gaststatus

Danksagung

Wir danken den Kolleg*innen im Bundesnetzwerk Queer.Kommunal für die wertvollen Rückmeldungen sowie die ermutigende, verlässliche und konstruktive Zusammenarbeit. Eine hilfreiche Grundlage bot das bisher unveröffentlichte Dokument für die Vorstellung des Bundesnetzwerks Queer.Kommunal gegenüber dem Deutschen Städtetag. Dieses Papier wurde federführend durch die Stadt Mainz, in Kooperation mit den Städten Bielefeld, Gießen, München und Stuttgart erstellt und von allen Mitgliedern beim Bundesnetzwerktreffen Queer.Kommunal in Heidelberg im Mai 2026 offiziell freigegeben.

Literatur

Bundesnetzwerk Queer.Kommunal (2026). Kooperationsstruktur des Bundesnetzwerks Queer.Kommunal. Internes Arbeitspapier (nicht-öffentlich).

Charta der Vielfalt e. V. (o. J.). Die Charta der Vielfalt. Zugriff am 29.06.2026 unter https://www.charta-der-vielfalt.de/

Institut Schreier (2022). Endbericht. Evaluation landesweiter Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte" Baden-Württemberg. Hannes Schreier, Katja Hericks, Ursula Offenberger, Andreas Kögel & Vivien Mierig. Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Stuttgart: Institut Schreier. Zugriff am 29.06.2026 unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/Endbericht_Evaluation-Aktionsplan-Akzeptanz-gleiche-Rechte_2022.pdf

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (2025). Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ Baden-Württemberg 2025. Stuttgart: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Zugriff am 29.06.2026 unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/Aktionsplan-Akzeptanz-Rechte-BW_2025.pdf

Rainbow Cities Network (o. J.). LGBTI Policy Guidelines. In Action. Zugriff am 29.06.2026 unter https://rainbowcities.com/in-action/

Schreyögg, Friedel & von Wrangell, Ute (2014). Kommunale Gleichstellungsarbeit und ihre Akteurinnen. GENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 6(1), 65–81. https://doi.org/10.3224/gender.v6i1.18110

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vom 22. März 2024 Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 111.

Unterforsthuber, Andreas & Franz, Heike (Hrsg.). (2004). Unter'm Regenbogen – Lesben und Schwule in München. Ergebnisse der Fragebogenaktion 2003. Landeshauptstadt München, Direktorium, Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. München: Landeshauptstadt München. Zugriff am 29.06.2026 unter https://stadt.muenchen.de/infos/kgl-publikationen.html

Zitation: Beatrice Olgun-Lichtenberg, Andreas Unterforsthuber, Sören Landmann-Korsten : Kommunale Queer-Beauftragungen in Deutschland: Von der Initiative zur Struktur , in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 07.07.2026 , www.gender-blog.de/beitrag/kommunale-queer-beauftragungen/ , DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20260707

Beitrag (ohne Headergrafik) lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz Creative Commons Lizenzvertrag

© Headergrafik: Tesgro Tessieri/stock.adobe.com

Beatrice Olgun-Lichtenberg

Beatrice Olgun-Lichtenberg ist seit 2014 Ansprechperson für queere Organisationen in der Abteilung für Chancengleichheit, einer Stabsstelle des Oberbürgermeisters in Stuttgart. Seit 2022 ist sie stellvertretende Leitung der Abteilung. Arbeitsschwerpunkte: strategische und konzeptionelle Entwicklung kommunaler zielgruppenspezifischer Gleichstellungsstrukturen, Aufbau partizipativer Prozesse zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie Vernetzung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Zeige alle Beiträge
Profilseite Beatrice Olgun-Lichtenberg

Andreas Unterforsthuber

Andreas Unterforsthuber leitet seit 2002 die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* (KGL) der Landeshauptstadt München. Die KGL ist eine direkte Stabsstelle des Oberbürgermeisters und an der Schnittstelle zwischen Stadtpolitik, Stadtverwaltung, LGBTIQ*-Community und Zivilgesellschaft angesiedelt. Sie gestaltet und moderiert die strategischen Prozesse zu LGBTIQ* auf Grundlage der vom Stadtrat vorgegebenen Haltung der Landeshauptstadt.

Zeige alle Beiträge
Profilseite Andreas Unterforsthuber

Sören Landmann-Korsten

Sören Landmann-Korsten ist seit 2015 Beauftragter für die Chancengleichheit von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten der Stadt Mannheim (angesiedelt im Fachbereich Demokratie und Strategie im Dezernat des Oberbürgermeisters) und hat zudem die Geschäftsführung für den Runden Tisch sexuelle und geschlechtliche Vielfalt Mannheim inne. Er vertritt den Städtetag Baden-Württemberg im Fachbeirat des Landesaktionsplans „Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg".

Zeige alle Beiträge
Profilseite Sören Landmann-Korsten

Schreibe einen Kommentar (max. 2000 Zeichen)

Es sind max. 2000 Zeichen erlaubt.
Die E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Kommentare werden von der Redaktion geprüft und freigegeben.