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Debatte

Prostitution unter Corona: Was die Pandemie auch lehren kann

24. November 2020 Kerstin Wolff

In ihrem am 7. Oktober 2020 auf dem blog interdisziplinäre geschlechterforschung veröffentlichten Beitrag zu „Sexarbeit und Corona“ beschreiben die beiden Autorinnen Giovanna Gilges und Joana Lilli Hofstetter die Auswirkungen des (temporären) Verbotes der Prostitution in Deutschland aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie. Sie rufen zur Entkriminalisierung, Anerkennung und Solidarisierung mit Sexarbeitenden auf. Ein gerechtfertigtes Anliegen! Auch ich schließe mich den Forderungen an. Aber ist die Öffnung des Prostitutionsmarktes tatsächlich das, was hier von Nöten ist?

Es ist wahr, die Corona-Pandemie hat in einem ungewollten gesellschaftlichen Experiment das Prostitutionsgewerbe „still gestellt“. Diese Situation sollten wir meiner Meinung nach nutzen, um einmal zurückzuschauen und uns zu fragen, unter welchen juristischen Rahmenbedingungen Prostitution in der Bundesrepublik bisher eigentlich gedacht wurde, was mit den Prostitutionsgesetzen aus den Jahren 2002 und 2017 erreicht werden sollte und unter welchen Bedingungen Prostitution heute in Deutschland stattfindet. Nur durch einen Blick zurück, durch eine Erinnerung daran, wie Prostitution in Deutschland ablaufen sollte und durch einen Vergleich mit der Realität können wir tatsächlich das schaffen, was Gilges und Hofstetter formulieren, dass sich nämlich „prostitutionspolitische Entscheidungsträger_innen vorurteilsfrei von […] Erkenntnissen leiten lassen (sollten)."

Was eigentlich erreicht werden sollte – die juristischen Grundlagen

Auf dem Höhepunkt der neoliberalen Politik in Deutschland trat am 1. Januar 2002 das Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, das sogenannte Prostitutionsgesetz in Kraft (vgl. EU-Parlament 2014). Durch die Liberalisierung der Prostitution sollten verschiedene Punkte erreicht werden: Die Rechtsverhältnisse der Prostituierten und ihre Arbeitsbedingungen sollten verbessert, die gesellschaftliche Stellung der Prostituierten sollte gehoben, die mit der Prostitution zusammenhängende Kriminalität abgebaut werden und Menschen dabei unterstützt werden, aus der Prostitution auszusteigen. Die wichtigsten Neuerungen waren, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Prostituierten legal war, dass Prostituierte berechtigt sind, Entgelte gerichtlich einzuklagen, es gesetzlich zulässig ist, Beschäftigungsverhältnisse zwischen Prostituierten und Bordellbetreibern zu begründen. Dadurch soll es möglich werden, Prostituierten Zugang zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem (Krankenversicherung, Rentenversicherung) zu verschaffen.

Bereits fünf Jahre nach Inkrafttreten wurde das Gesetz durch eine Studie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ 2007) evaluiert. Das BMFSFJ kam damals zu dem Ergebnis, dass die Ziele des Gesetzes nur zu einem sehr begrenzten Teil erreicht werden konnten. Weder die Zugangserleichterung zur Sozialversicherung für Prostituierte noch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen konnten nachgewiesen werden. Auch ließ sich keine Eindämmung der kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution oder ein erleichteter Ausstieg aus der Prostitution feststellen. 2017 – zehn Jahre nach der Evaluation! – wurde dann das Prostituiertenschutzgesetz erlassen. Ziel war es diesmal,

„fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit von in der Prostitution tätigen Personen zu schaffen. Zum anderen bezweckt das Gesetz, gefährliche Erscheinungsformen in der Prostitution wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei einzudämmen, ohne dabei vor allem die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten aus dem Blick zu verlieren" (BMFSJ 2020, S. 8).

Was dieses Gesetz bringen wird, ist noch nicht klar, allerdings ist es erstaunlich, dass sich die Ziele der Gesetze 2002 und 2017 stark ähneln. Was 2002 nicht gelang, soll nun 2017 nachgeholt werden – aber ist das realistisch?

Gesellschaftliche Realitäten

Das Gesetz von 2017 wurde auch deshalb notwendig, weil sich durch die Liberalisierung des Prostitutionsgewerbes in Deutschland Strukturen entwickelt und verstärkt hatten, die nicht im Sinne des Gesetzgebers waren. Deutlich geworden ist auch: Es gibt nicht DIE Prostitution. Vielmehr hat sich ein breites Feld etabliert, in dem es die (sehr seltene) selbstbestimmte Sexarbeiterin und die aufgrund von akuter Geldnot anschaffende Kurzzeit-Prostituierte sowie die durch einen Zuhälter (immer häufiger durch einen Lover-Boy) in das Milieu gedrängte und die von Menschenhandel betroffene Prostituierte gibt. Alle – auch letztere – geben an, freiwillig in der Prostitution zu sein. Diese Vielfältigkeit zu benennen ist extrem wichtig, zeigt sich doch, dass es nicht darum gehen kann, sich nur an einer Form der Prostitution – z. B. der selbstbestimmten Sexarbeiterin – zu orientieren.

Negative Auswirkungen

Eine EU-Studie aus dem Jahr 2014 kam in Bezug auf das deutsche regulatorische Modell zu der Einschätzung, dass das Gesetz eine große Anzahl von negativen Auswirkungen hatte. Die überwiegende Mehrheit der Prostituierten hatte keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, die Bordellbetreiber traten nach wie vor als Vermieter auf, was es ihnen ermöglichte, weiterhin Profit zu machen, ohne dabei die mit einer Beschäftigung verbundenen Pflichten einzugehen. Da die meisten Prostituierten keinen Vertrag unterschrieben hatten, besaßen sie auch keinen Anspruch auf Schutz durch das Sozialsystem. Die geplante Besteuerung von Einnahmen aus der Prostitution war gescheitert, ebenso wie die angestrebte Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Erschwerend kam hinzu, dass das Gesetz nur „Bedeutung für die aus eigener Entscheidung ausgeübte Tätigkeit" (Kavemann/Steffan 2012, S. 11) hatte.

Dies führte dazu, dass in Folge die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution erschwert wurde: Durch die Schwierigkeit, die ‚freiwillige‘ von der ‚unfreiwilligen‘ Prostitution eindeutig zu unterscheiden, ging die Zahl der Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zwischen 2002 und 2010 um knapp 25 Prozent zurück: nicht etwa, weil es weniger Zwangsprostitution gab, sondern weil es schwieriger geworden war, diese nachzuweisen (Bundeskriminalamt 2002–2019, EU-Parlament 2014, S. 47ff.). Die EU-Studie zeigte auch deutlich, dass ein Großteil der Prostituierten durch das Gesetz überhaupt nicht erfasst wurde: Migrant*innen machten zwei Drittel der Gesamtzahl der Prostituierten aus. Sie erhielten ihr Einreisevisum nicht, um als Prostituierte zu arbeiten.

Deutschland im Zentrum des Menschenhandels

Das Gesetz von 2002 hatte nachweislich dazu geführt, dass Deutschland zu dem europäischen Land geworden war, in dem der Prostitutionsmarkt am schnellsten wuchs. Schätzungsweise 400.000 bis 450.000 Menschen, zu über 90 Prozent Frauen, zwei Drittel Migrantinnen, waren in diesem Bereich tätig – angemeldet davon sind bis heute ca. zehn Prozent. Das Gesetz aus dem Jahr 2002 konnte auch nicht verhindern, dass die Gewalt gegen Prostituierte zunahm. Bereits im Jahr 2007 wurde in einer Studie des BMFSFJ deutlich, dass „von den Frauen, die als Prostituierte arbeiteten und im Rahmen der Untersuchung befragt wurden, 92 % sexuelle Belästigung, 87 % körperliche Gewalt und 59 % sexuelle Gewalt erfahren hatten" (EU-Parlament 2014, S. 49). Erschwerend kam hinzu, dass durch die Liberalisierung Deutschland zu einem der Hauptbestimmungsländer für den Menschenhandel wurde (und die Täter zudem meist nur niedrige Strafen erhielten).

Neue Forderungen

Das Prostitutionsgesetz von 2002 konnte seine selbst gesteckten Ziele für die Mehrheit der Prostituierten in Deutschland nicht erreichen; es ist mehr als fraglich, ob das Gesetz von 2017 hieran etwas ändern kann. Daher mehren sich seit einigen Jahren die Stimmen, die aufgrund der gemachten Erfahrungen den eingeschlagenen Weg der Liberalisierung ablehnen und ein generelles Umdenken fordern, unter diesen Gruppen sind auch Prostituiertenverbände – z.B. das Netzwerk Ella. In diesen – meist abolitionistisch genannten – Gruppen wird Prostitution nicht als Beruf verstanden, sondern als sexuelle Gewalt. So schreibt Ella: „Prostitution ist keine Dienstleistung und kein Beruf, sondern Ursache und Auswirkung eines ungerechten Geschlechterverhältnisses“ (Ella).

Ihnen zur Seite stehen Sozialarbeiter*innen, Gewerkschafter*innen, Politiker*innen und auch Traumatherapeut*innen, die ebenfalls die Idee eines normalen Berufes ablehnen. In einem Appell formulierten die Therapeut*innen bereits im Jahre 2014: „Prostitution ist keineswegs ein Beruf wie jeder andere. Sie ist demütigend, quälend, ausbeutend" und, wie der Schweizer Psychiater Jan Gysi ergänzt: „Wir holen als Gesellschaft osteuropäische Frauen und nutzen sie für die Befriedigung von Schweizer Männern. Wenn Sie zu krank sind, um weiterzuarbeiten, können Sie in ihre Heimat zurück“ (Gysi in Wüst 2020, S. 64) – meist mit mehreren psychischen Störungen. Die Kampagne ‚Rotlicht Aus‘ fordert deshalb, die Corona-Pandemie zu nutzen, um einen neuen Weg in der Prostitutionspolitik einzuschlagen. Konkret geht es um die Einführung des Nordischen Modells.

Und nun?

Die Corona-Pandemie fungiert als Brennglas – auch in der Prostitutionsfrage. Die Situation, vor der die meisten der Prostituierten heute stehen, ist eindeutig bedrohlich. Ohne Einnahmen und ohne Schutz, häufig ohne Wohnung und ohne funktionierende Hilfen sind sie nicht in der Lage, die Situation zu meistern. Die migrantischen Prostituierten wurden (häufig) von ihren Zuhältern in ihre Heimatländer verbracht, wo sie keine Perspektive haben und noch nie hatten. Ist es daher nicht tatsächlich richtig, die Bordelle wieder zu öffnen?

Meiner Meinung nach zeigt sich in dieser Situation mit aller Klarheit, dass der regulatorische Weg, den die Bundesrepublik 2002 eingeschlagen hat, in eine Sackgasse geführt hat, aus der auch das Gesetz von 2017 nicht herausführen wird. Die Grundidee, Prostitution könne ein selbstgewählter Beruf sein, ist weder von den Prostituierten noch vom Staat seit 2002 umgesetzt worden. Wenn Prostitution ein normaler Beruf wäre, dann hätten die Frauen*, die in diesem Beruf angemeldet, legal, steuerzahlend, sozial- und krankenversichert arbeiten, die eine Ausbildung durchlaufen haben, einen Abschluss abgelegt und sich berufsständisch organisiert haben, auch Ansprüche auf staatliche Hilfe – wie z. B. jetzt das Kurzarbeitergeld. Aber so funktioniert Prostitution nicht – so hat sie noch nie funktioniert. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht ratsam, innezuhalten und die Chance der Pandemie zu nutzen, um darüber nachzudenken, wie und ob überhaupt Prostitution in Deutschland eine Rolle spielen sollte? Ein „Weiter so wie bisher" kann es meiner Meinung nach nicht geben. Zu weitreichend sind die Folgen, die die regulatorische Praxis gebracht hat – und zwar für die gesamte Gesellschaft, nicht nur für die von Prostitution betroffenen Frauen*. Nun ist die Zeit darüber nachzudenken. Nutzen wir sie.

Literatur

BMFSFJ (2007), Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG), Berlin. https://www.bmfsfj.de/blob/84046/f0c60f25ee8cd96f2560be3b070d7b05/bericht-bureg-auswirkungen-prostitutionsgesetz-data.pdf [Zugriff 17.11.2020].

BMFSFJ (2020), Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz, Berlin. https://www.bmfsfj.de/blob/156998/bfc0e8295e1bcc04b08159e32e95281f/zwischenbericht-zum-prostituiertenschutzgesetz-data.pdf [Zugriff 17.11.2020].

Bundeskriminalamt (2002–2019), Bundeslagebilder Menschenhandel. Online abrufbar unter https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_node.html [Zugriff 17.11.2020].

EU-Parlament (2014), Sexuelle Ausbeutung und Prostitution und ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter, Brüssel. https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/493040/IPOL-FEMM_ET(2014)493040_DE.pdf [Zugriff 17.11.2020].

Kavemann, Barbara & Steffan, Elfriede (2013), Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen, in: ApuZ 9/2013, S. 9–14. Online abrufbar unter https://www.bpb.de/apuz/155364/zehn-jahre-prostitutionsgesetz-und-die-kontroverse-um-die-auswirkungen?p=all [Zugriff 17.11.2020].

Der Stern (2020), Sklavinnen für Deutschland, Heft 43.

Wüst, Aline (2020), Piff, Paff, Puff. Prostitution in der Schweiz, Basel.

Zitation: Kerstin Wolff: Prostitution unter Corona: Was die Pandemie auch lehren kann, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 24.11.2020, www.gender-blog.de/beitrag/pandemie-prostitution/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20201124

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Dr. Kerstin Wolff

Kerstin Wolff ist Historikerin und Lehrbeauftragte an der Universität Kassel. Sie legte umfangreiche Forschungen zur Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland vor, u. a. zu Anna Pappritz und der Sittlichkeitsdebatte in der Frauenbewegung um 1900 (Abolitionismus). Kerstin Wolff (2017): Anna Pappritz (1881-1931). Die Rittergutstochter und die Prostitution. Ulrike Helmer Verlag: Sulzbach/Ts.

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Kommentare

Heike Mauer | 01.12.2020

Die politische Regulierung von Prostitution und Sexarbeit ist ein kontroverses Thema, nicht nur innerhalb feministischer Bewegungen und Öffentlichkeiten, sondern auch der Geschlechterforschung. Dies wird auch in dieser Replik auf den Beitrag von Giovanna Gilges und Joana Lilli Hofstetter sichtbar. Während über die normative Zielrichtung der Regulierungspolitik „Entkriminalisierung, Anerkennung und Solidarisierung mit Sexarbeitenden“, wie es Kerstin Wolff formuliert, scheinbar Einigkeit herrscht, unterscheiden sich die Schlussfolgerungen und Konsequenzen in Bezug auf die empfohlenen Regulierungspolitiken erheblich.

Ich stimme der Kritik und der Problembeschreibung von Kerstin Wolff zu, dass es die Prostitutionsregulierung in Deutschland nicht schafft, besonders prekäre Formen von Sexarbeit einzudämmen und Sexarbeitende in ihren Arbeitsrechten zu stärken. Dennoch halte ich das Plädoyer für das Nordische Modell für falsch, da auch ein Sexkaufverbot nicht hilft, die Rechte von besonders prekarisierten Sexarbeitenden zu stärken. So zeigen Studien über die Wirkungsweise des „Nordischen Modells“, dass ein Sexkaufverbot unintendierte Folgen hat. Die Verhandlungsposition von Sexarbeiter*innen wird geschwächt und sie sind einem erhöhten Risiko von Gewalt, Prekarisierung und Armut ausgesetzt. Zudem wird explizit als Problem benannt, dass migrierte Sexarbeiter*innen weiterhin ungeschützt vor Abschiebungen und anderen ausländerrechtlichen Maßnahmen sind (vgl. hierzu zusammenfassend Mauer 2021). Die Schutzmaßnahmen, die Kerstin Wolff mit dem nordischen Modell verknüpft, existieren somit faktisch überhaupt nicht. Und auch Dr. Seo-Young Cho, auf die sich Kerstin Wolff in ihrem Beitrag bezieht, macht in Bezug auf Menschenhandel in Deutschland nicht das Prostitutionsgesetz von 2002, sondern fehlende rechtliche Schutzmaßnahmen und das Framing von Menschenhandel als illegale Einwanderung als größtes Problem für die Betroffenen in Deutschland aus.

Daher haben wir es in Bezug auf Sexarbeit mit einem regulatorischen Dilemma zu tun, für das es vor allem deshalb keine guten Lösungen zu geben scheint, weil diese politisch bislang entweder nicht prioritisiert oder möglicherweise überhaupt gar nicht erwünscht bzw. (noch) nicht durchgesetzt werden konnten. Solche Regelungen würden bspw. bau- und arbeitsrechtliche Vorgaben für Bordelle sowie die Aufhebung von Sperrbezirksverordnungen umfassen, die darauf abzielen, kleinere und gemeinschaftlich geführte Bordelle gegenüber Großbordellen zu stärken. Es müsste aber auch ganz grundsätzlich über arbeits- und migrationspolitische Zwangsmaßnahmen gesprochen werden, die in ihrem Zusammenspiel bewirken, dass die am wenigsten privilegierten Sexarbeitenden faktisch am wenigsten von staatlichen Schutzvorgaben profitieren.

 

Im Text erwähnte Quellen/Literatur:

www.gender-blog.de/beitrag/sexarbeit-corona

www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.411002.de/diw_econ_bull_2012-11-2.pdf

link.springer.com/referenceworkentry/10.1007/978-3-658-26613-4_45-1

Prof. Dr. Monika Barz | 04.12.2020

Auch ich stimme Heike Mauer und Kerstin Wolff zu, "dass es die Prostitutionsregulierung in Deutschland nicht schafft, besonders prekäre Formen von Sexarbeit einzudämmen und Sexarbeitende in ihren Arbeitsrechten zu stärken". Aus diesem Grund ist es unser aller Pflicht, über andere Regulierungen nachzudenken und konkrete Lösungen vorzuschlagen. Ich teile die Position von Wolff, dass ein Paradigmawechsel im Sinne des Nordischen Modells erforderlich ist. Das vom Europäischen Parlament empfohlene Nordische Modell reduziert die Nachfrage, die sich als Motor für Menschenhandel erwiesen hat. Es verbietet den Sexkauf und entkriminalisiert die Prostituierten. Es basiert auf gleichstellungspolitischen Analysen, die Prostitution als Gewalt gegen Frauen und hinderlich für Gleichstellung bewerten. Schweden hat in den letzten 20 Jahren gezeigt, dass das Sexkaufverbot Gewalt gegen Frauen reduziert und die gleichberechtigte sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Männern fördert. Deutschland hat die Chance von Schweden das Erfolgreiche zu übernehmen und die Schwächen zu analysieren. Wie Mauer zurecht darstellt, ist in Schweden der fehlende Schutz für Prostituierte aus dem Ausland verbesserungswürdig. Als Feministin hoffe ich, dass die Politik mutig genug ist, das Scheitern der bisherigen Prostitutionspolitik einzugestehen, neue Wege zu gehen und von Schweden zu lernen.

Renate L. | 07.02.2021

Ich stimme den Ausführungen nicht zu, denn sie enthalten das unbelegte Vorurteil die überwiegende Mehrheit der Sexarbeiter würde ihrem Beruf nicht freiwilig nachgehen und das Prostitutionsschutzgesetz hätte keine positiven Konsequenzen gehabt. Vielleicht vermag die Autorin sich das nicht vorzustellen, doch fragt man aktive Prostituierte des Berufsverbands BesD bzw. Strafverfolgungsbehörden, so sehen diese im Nordischen Modell ausschliesslich eine Verschlechterung der Situation für Sexworker. Gerade für jene Minderheit(!) welche tatsächlich prekär arbeitet. Auch vernimmt man aus Unternehmer und Berufsverband der Erotikbranche, dass sich ihre Akteure durch den "Opferduktus" diskriminiert fühlen. Fragt man wirklich die in der Prostitution Tätigen, anstatt vorurteilsbelasteten und damit unwissenschaftlichen, soziologischen Studien, so muss die Konsequenz in einer Gleichstellung mit anderen Formen der Selbständigkeit bestehen. Das letzte was sich Sexworker selbst wünschen ist die Verfolgung und völlig unberechtige Kriminalisierung ihrer Kunden.

Chri | 06.03.2021

Hallo,

danke für dieses wichtige Thema! Der Zusammenhang von Menschenhandel und Prostitution wird in der 3sat-Doku vom 4. März 2021 sehr gut beleuchtet: "Prostitution: Kein Job wie jeder andere"

Auch, wenn das Leid erschreckt, hat es was Erfrischendes, dass dieses Thema aus der Dunkel-Ecke da mal ans Licht kommt.

Liebe Grüße

Malte | 25.05.2021

Das Problem mit Zwangsprostitution und Menschenhandel ist, dass momentan die Täter in der Lage sind davonzukommen. So werden sehr selten diejenigen die sie in diese Situation gebracht haben verurteilt, sondern eher die, die von andren Tatsachen ausgegangen sind.

 

Meine Idee wäre nicht das Verbot der Prostitution, aber eine hohe Anforderung an Bordelle, welche regelmäßig unangekündigt überprüft wird z.b. durch Undercover cops.

 

Da Menschenhandel in Deutschland nicht stark geahndet wird muss man die Täter, Mittelsleute und diejenigen die sie in die Lage gebracht haben besser untersuchen.

 

Folgende Maßnahmen wären: Eine Prostituierte muss in der Lage sein jederzeit Hilfe zu holen. Sie werden regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten und Körperliche Schäden untersucht. Bordellbetreiber müssen Kunden in einem Register eintragen sowie die Leute von denen sie "die Prostituierte" angeheuert haben. Dokumentation der Daten ist verpflichtend. Die Betroffenen der Situation muss Auslauf in der stadt gewährleistet werden. Die Betroffenen dürfen Bordelle nur in festgesetzten Zeiträumen wechseln. Bordellbetreiber, die unwissentlich oder wissentlich minderjährige zu Sex verkaufen bekommen Lebenslänglich pro Individuum, dass davon betroffen ist. Diejenigen die in der Prostitution anfangen "wollen" sind gezwungen einen psychisches Gutachten nachzuweisen, was dieses unterstützt. Ausländische Opfer sind gezwungen die Sprache zu lernen(dt./eng) um beim Auslauf in der Stadt die Möglichkeit von Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Werden Drogen in Bordellen gefunden wird der Bordellbetreiber als Tatverdächtiger gesehen. Prostituierte müssen in Bordellen arbeiten und dürfen nicht "Kunden" besuchen.

Bordelle, welche sich nicht an diese Anforderungen halten werden von der Polizei eher beschattet. Bordelle werden unter Generalverdacht gestellt.

 

Hab zwar gedacht man müsste Bordelle ganz schließen, wenn diese die Anforderungen nicht erfüllen, aber dadurch würde sich die Situation der Opfer verschlechtern.

 

Durch dieses Konzept werden Täter und Mitschuldige zur Transparenz gezwungen und begehen weitere Straftaten, um dies zu verschleiern, sodass bei der Entdeckung eines Falles ein hohes Strafmaß garantiert ist.

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