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Headergrafik: Wahlzettel zur deutschen Nationalversammlung; Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen, Bgm Rot 403

Forschung

Vor Ort nach dem Frauenwahlrecht graben

20. November 2018 Susanne Abeck Uta C. Schmidt

Mit dem Motto „Grabe, wo Du stehst“ machte sich in den 1980er-Jahren die Geschichtswerkstättenbewegung auf, Lokal- und Regionalgeschichte von ihrem antiquarischen, heimatverliebten Duktus zu befreien und einen Blickwinkel einzunehmen, der Partizipationsmöglichkeiten in Stadtgesellschaften auch geschlechtergeschichtlich perspektviert. Aus den aktuellen Debatten um 100 Jahre Frauenwahlrecht und Demokratie kann diese historisch-kritische Lokal- und Regionalgeschichte (vgl. Schmidt 2017) wichtige Anregungen beziehen, denn sie stellt bewährte Narrative infrage, überschreitet abgezirkelte Forschungsfelder und weitet den Blick gleich in mehrfache Richtungen:

Ein erweiterter Politikbegriff

So macht sie sich für einen weiten Politikbegriff stark, der als citizenship – am ehestens mit „bürgerschaftliches Engagement“ übersetzt – subjektive, selbstermächtigende Praxen zwischen Handlungsmöglichkeit, Handlungsfähigkeit und Handlungsmächtigkeit zu bestimmen sucht (Bock 2018, 404). Damit gesteht sie einem vielfältigen Engagement demokratiehistorische Dimensionen zu und nimmt den Prozesscharakter von politischer Partizipation sowie von Öffentlichkeiten in den Blick.

Ihre Fragehorizonte bezieht sie aus einer kulturgeschichtlichen Erweiterung des Politischen (vgl. Stollberg-Rilinger 2005). Zudem interessiert sie sich dafür, „wie Demokratie geschlechtlich praktiziert und erzählt wird“ (vgl. Richter/ Wolff 2018) und historisiert dabei vielschichtig den Demokratiebegriff selbst (vgl. Richter 2017). Die aktuelle Forschung hinterfragt damit auch das politische Wahlrecht als Konstruktion von Männlichkeiten (Richter 2017, 17) und erweitert unsere Bilder von Soldaten- und Arbeiterräten um Revolutionärinnen, Parteigründerinnen, Politikerinnen und Abgeordnete (vgl. Linnemann 2018, 11).

Schließlich und endlich versteht sie die Geschichte des Wahlrechts von Frauen nicht als additive oder kompensatorische Erweiterung einer allgemeinen Geschichte, sondern perspektiviert Demokratiegeschichte neu: „Demokratiegeschichte als Frauengeschichte“ (Richter/Wolff 2018, 7) – eine bemerkenswerte Renaissance der frauengeschichtlichen Perspektive, die die hegemoniale Fachöffentlichkeit schon lange als durch Geschlechterforschung und Genderstudies überholt klassifiziert. Damit werden Forschungsperspektiven eröffnet, die für lokal- wie regionalgeschichtliche Frauenwahlrechtsforschung auf konkrete Erfahrungswelten, Handlungsbereiche und Erwartungshorizonte runtergebrochen werden müssen.

Das Rheinisch-Westfälische Industrierevier

Das Rheinisch-Westfälische Industrierevier als Turboregion der Industrialisierung umfasst zeitlich unterschiedlich verfasste Wirtschaftsräume: Städte wie Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund am Hellweg als traditionsreichem Verkehrsweg, Städte früher Industrialisierung an der Ruhr wie Witten, Wetter und Hagen als wichtigem europäischem Zentrum für die Reformbewegung vor dem Ersten Weltkrieg sowie Gemeinden, die sich wild wuchernd um neu abgeteufte Tiefbauschächte in der Emscherzone zu Großstädten ausbreiteten, wie Hamborn, Herne oder Gelsenkirchen.

Eine bezugnehmende Forschung, die die Besonderheiten dieser drei Wirtschaftsräume berücksichtigt, ist für das Frauenwahlrecht eine Innovation. Sie kommt ohne Raumbezüge nicht aus, denn nur so geraten Netzwerke in den Blick, wie jenes von Frauen aus Essen und Witten, die Kant diskutierten und im Verein „Frauenwohl“ für ein allgemeines, gleiches, freies Wahlrecht eintraten oder ein feministisch-lesbisches Netzwerk von gleichheitsfordernden Dentistinnen, das zwischen Essen, Gelsenkirchen und Bochum bestand (vgl. Boxhammer 2016).

Doch mindestens genauso wichtig ist es, nicht ausschließlich auf die Wahlrechtsfrage zu schauen, sondern diese mit Wissen um Kommunalverfassungen, Kulturkampf, Vereinsrecht, Sozialistengesetze und Nahrungsmittelversorgung zu verknüpfen: Denn die Erfahrungshorizonte, Handlungsmöglichkeiten und Denkweisen der Stimmrechtsaktivist_innen in den Kommunen wurden konkret durch politische Setzungen bestimmt (vgl. Wolff 2010). Ihr Engagement verlief entlang der Kategorien Geschlecht, Klasse, Konfession (vgl. Wolff 2010).

Partizipation und staatspolitische Rechte

Geht man mit dem weiten Politikbegriff aktueller Wahlrechtsforschung an kommunale Partizipation von Frauen heran, so geraten als erstes die Überlieferungen der konfessionellen und vaterländischen Frauenverbände in den Blick. Diese besetzten erfolgreich das Feld der Fürsorge und stellten ihre Handlungsmächtigkeit unter Beweis, indem sie die klammen Kommunen entlasteten und für sich symbolisches Kapital ansammelten. Die Frage nach staatspolitischen Rechten spielte bei diesem Engagement keine Rolle.

Während in Witten bürgerliche Frauenrechtlerinnen um Rebecca Hanf und Martha Dönhoff unbehelligt von der politischen Polizei 1902 den Verein „Frauenwohl“ gründen konnten, verstieß noch 1906 in Hamm der Arbeiterradverein „Einigkeit“ mit einer (wahlrechts)politischen Manifestation gegen das Vereins- und Versammlungsgesetz gleichermaßen, denn er machte sich per Rad in Zweierreihen auf den Weg nach Dortmund – mit weiblichen Mitgliedern, die weiße Kleider und rote Schärpen trugen (Dreßel o. J., 10f.). Noch besaß das 1850 erlassene Vereinsverbot für Frauen seine Gültigkeit.

Die Gründung der sozialdemokratischen Frauenbewegung in Essen tarnte sich 1904 als geselliges Beisammensein. Doch blieb dies der Obrigkeit nicht verborgen: „Beschlagnahme aller dort vorgefundenen Bücher und Schriftstücke, welche auf die Frauenbewegung Bezug haben“ (Bericht der Polizei-Verwaltung 1906)Minna Deuper (1868-1937), Sozialdemokratin der ersten Stunde, berichtete auf der 5. Frauenkonferenz in Nürnberg von einer förmlichen Hetze gegenüber der sozialdemokratischen Frauenbewegung: „Sogar auf den Klosetts wurden unsere Frauen überwacht!“. Auch Lina Endmann aus Recklinghausen schilderte die Lage der Sozialdemokratinnen im katholischen Vest in düsteren Farben:

„Ich komme aus dem schwärzesten Winkel, wo wir am allerschwersten zu kämpfen haben. Man nennt unsern Wahlkreis deshalb auch das schwarze Finsterland. Sogar die Kanzel wird dort zu politischen Zwecken gebraucht. Die Priester gründen Mütter- und Elisabethvereine, in die die Frauen eintreten müssen. Diese selbst müssen am Altare schwören, keinen Alkohol mehr zu genießen und der Sozialdemokratie nicht beizutreten.“ (SPD-Parteitagsprotokoll 1908)

Politisch-konfessionelle Lager

Es gab nicht die Frauenbewegung, die für das Wahlrecht stritt, sondern viele widerstreitende Meinungen: Kein Wahlrecht für die noch nicht politisch reifen Frauen, ein Wahlrecht nur für kirchliche und kommunale Gemeindeämter, ein Wahlrecht, wie es auch die Männer hatten – das damit im Rahmen des Dreiklassenwahlrechts blieb – bis hin zum allgemeinen, freien, gleichen Wahlrecht. Die wahlrechtspolitischen Aktivitäten lassen sich entlang politisch-konfessioneller Lager beschreiben. Nur wenige überschritten die Deutungsmuster und Frontstellungen ihres Milieus. Eine dieser Frauen war die Essenerin Frida Levy (1881–1942), die 1902 zu den Gründerinnen der Essener Abteilung des Vereins „Frauenwohl“ zählte. Sie stand der SPD nahe und war (jüdische) Vorsitzende des Essener Ortsvereins für Frauenstimmrecht. Sie wurde von den Nationalsozialisten ermordet.

Lokale Frauenstimmrechtsforschung lässt einzelne Persönlichkeiten in ihren Politisierungsschritten greifbar werden: zum Beispiel Albertine Badenberg (1865–1958), eine katholische Lehrerin aus Essen-Steele, die in ihrer Person alle zentralen Arbeitsfelder der bürgerlichen Frauenbewegung vereinte: das Engagement für eine außerhäusliche Berufstätigkeit der Frau und die rechtliche wie finanzielle Gleichstellung im Lehrerberuf, der Kampf für bessere Mädchen-, Frauen- und Lehrerinnenbildung und Forderungen für die politische Partizipation der Frauen. Als sie 1903 zusammen mit Hedwig Dransfeld (1871–1925) aus Hacheney bei Dortmund den Katholischen Deutschen Frauenbund gründete, hatten sie ihre eigenständige Organisationsweise im katholischen Milieu hart zu verteidigen.

Diachron und synchron forschen

Lokale Frauenstimmrechtsforschung benötigt eine Verschränkung von diachronen und synchronen Ansätzen. Wenn Kerstin Wolff heute die widerstreitenden Meinungen in der Frauenstimmrechtsbewegung nicht mehr in „radikal“, „gemäßigt“, „konservativ“, „proletarisch“ sortiert wissen will, sondern stattdessen dem (partei)politischen Hintergrund der Aktivistinnen eine „viel größere Rolle“ zuweist „als die gemeinsame Opposition gegen den Ausschluss vom Wahlrecht“ (Wolff 2018, 53), so möchten wir aus der lokal- und regionalgeschichtlichen Forschung heraus zusätzlich die Kategorie „Konfession“ stark machen: In einer durch die Industrialisierung gemischtkonfessionellen Region wie dem Rheinisch-Westfälischen Industriegebiet konstituierte sie (partei)politische Lager mit und prägte deutungsmächtig Habitus und Mentalitäten.

Aktuelle Ausstellungen und Projekte zum Thema:

Literatur

Bock, Gisela (2018). 100 Jahre Frauenwahlrecht: Deutschland in transnationaler Perspektive. Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 66(5): 395–412.

Boxhammer, Ingeborg (2016). Leben, Lieben und Arbeiten im Ruhrgebiet. Ein feministisches Netzwerk um 1900. In Ahland, Frank (Hrsg.), Zwischen Verfolgung und Selbstbehauptung. Schwul-lesbische Lebenswelten an Ruhr und Emscher im 20. Jahrhundert (S. 159–174). Berlin.

Linnemann, Dorothee (Hrsg.). (2018). Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht. Frankfurt/Main.

Richter, Hedwig (2017). Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert. Hamburg.

Richter, Hedwig & Wolff, Kerstin (2018). Demokratiegeschichte als Frauengeschichte. In dies. (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa (S. 7–32). Hamburg.

Schmidt, Uta C. (Hrsg.). (2017). Kirche in der Stadt. Wattenscheider Barock. Gelsenkirchener Appell. Essen.

Stollberg-Rilinger, Barbara (Hrsg.). (2005). Was heißt Kulturgeschichte des Politischen? Berlin.

Wolff, Kerstin (2018). Noch einmal von vorn und neu erzählt. Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland. In Richter, Hedwig/Wolff, Kerstin (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa (S. 35–56). Hamburg.

Wolff, Kerstin (2010). „Die Mühsalen des Anfangs“: Kommunalpolitik und Geschlecht im 19. Jahrhundert. In Gilhaus, Ulrike/Paulus, Julia/Kugler-Mühlhofer, Anne (Hrsg.), Wie wir wurden, was wir nicht werden sollten. Frauen im Aufbruch zu Amt und Würden (S. 107–114). Essen.

Zitation: Susanne Abeck, Uta C. Schmidt: Vor Ort nach dem Frauenwahlrecht graben, in: blog interdisziplinäre geschlechterforschung, 20.11.2018, www.gender-blog.de/beitrag/vor-ort-nach-dem-frauenwahlrecht-graben-/, DOI: https://doi.org/10.17185/gender/20181120

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Susanne Abeck

Susanne Abeck ist als freiberufliche Historikerin u. a. Lehrbeauftragte der Ruhr-Universität Bochum/FB Geschichte, Mitarbeiterin der Website frauen/ruhr/geschichte und zusammen mit Uta C. Schmidt Mitarbeiterin des Forschungsprojekts „Auf dem Weg zur Geschlechterdemokratie. 100 Jahre Frauenwahlrecht im Ruhrgebiet“ als Teil des Großprojekts „100 jahre bauhaus im westen“.

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Dr. Uta C. Schmidt

Historikerin und Kunsthistorikerin; Forschungen an den Schnittstellen von Raum, Wissen, Geschlecht und Macht; Publikationen zu Klöstern, Klanggeschichte und Geschichtskultur; wiss. Mitarbeiterin im Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW; Kuratorin im DA. Kunsthaus Kloster Gravenhorst; Mitherausgeberin von www.frauenruhrgeschichte.de.

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